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Mit dem vereinfachten Verfahren zur Festsetzung von Kindesunterhalt unter Neuregelung der
645 ff. ZPO wollte der Gesetzgeber erreichen, dass für minderjährige Kinder einfach und schnell ein den generellen Bedürfnissen entsprechender Unterhaltstitel geschaffen werden kann. Um Abänderungsklagen, die nur der allgemeinen Veränderung der Lebenshaltungskosten Rechnung tragen sollen, zu vermeiden, ermöglicht der Gesetzgeber zugleich eine automatische Dynamisierung dieser Titel auf einen bestimmten Prozentsatz des Unterhaltsregelbetrages. Diese in der Mehrzahl der Fälle nützliche und kostensparende…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem vereinfachten Verfahren zur Festsetzung von Kindesunterhalt unter Neuregelung der

645 ff. ZPO wollte der Gesetzgeber erreichen, dass für minderjährige Kinder einfach und schnell ein den generellen Bedürfnissen entsprechender Unterhaltstitel geschaffen werden kann. Um Abänderungsklagen, die nur der allgemeinen Veränderung der Lebenshaltungskosten Rechnung tragen sollen, zu vermeiden, ermöglicht der Gesetzgeber zugleich eine automatische Dynamisierung dieser Titel auf einen bestimmten Prozentsatz des Unterhaltsregelbetrages. Diese in der Mehrzahl der Fälle nützliche und kostensparende Regelung ist allerdings nicht immer einfach, sondern bereitet bereits bei kleinen Abweichungen von Normalverhältnissen erhebliche Schwierigkeiten. Die Untersuchung arbeitet die Problemfelder des vereinfachten Verfahrens auf und führt diese in umfassender Darstellung einer dogmatischen und praxisnahen Lösung zu. Im Ergebnis ist das vereinfachte Verfahren zwar nicht einfach, vielmehr oft komplex und unübersichtlich, jedoch stellt es eine Verfahrensalternative für unterhaltsbedürftige Kinder dar, die gegenüber der herkömmlichen Unterhaltsklage erhebliche Vorteile haben kann.
Autorenporträt
Der Autor: Roman Rodloff wurde 1971 in Stuttgart geboren. Er absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Erstes juristisches Staatsexamen 1997, zweites juristisches Staatsexamen 1999. Seit Dezember 2001 ist er als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig.