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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Hamburg (Institut für Industriebetriebslehre und Organisation), Veranstaltung: Seminar Planung und Controlling, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Ebenso lässt der italienische Begriff „bilancia“ (Waage, Gleichgewicht) auf die heutige Bedeutung als Abschluss des Rechnungswesens einer Unternehmung für einen bestimmten Zeitpunkt in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital schließen.2 Die Verbindung zwischen Bilanz und Jahresabschluss wird dadurch hergestellt, dass die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Hamburg (Institut für Industriebetriebslehre und Organisation), Veranstaltung: Seminar Planung und Controlling, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Ebenso lässt der italienische Begriff „bilancia“ (Waage, Gleichgewicht) auf die heutige Bedeutung als Abschluss des Rechnungswesens einer Unternehmung für einen bestimmten Zeitpunkt in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital schließen.2 Die Verbindung zwischen Bilanz und Jahresabschluss wird dadurch hergestellt, dass die Bilanz das Ergebnis der Tätigkeit des Jahresabschlusses ist. Wie das Aufstellen einer „Jahresschlussbilanz“ zu erfolgen hat, wird in Deutschland im Wesentlichen durch das Handelsgesetzbuch geregelt. So besagt § 238 Satz 1 HGB, dass jeder Kaufmann verpflichtet ist, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, sowie einen Lagebericht3 aufzustellen.4 Die gesetzlichen Regelungen dienen primär der Dokumentation von Geschäftsvorfällen und der Information von sämtlichen Personenkreisen, die ein Interesse an der wirtschaftlichen Lage eines jeweiligen Unternehmens haben. So sind Unternehmen regelmäßig darin bestrebt, ein Jahresergebnis auszuweisen, dass nicht unbedingt die wirtschaftliche Verfassung korrekt widerspiegelt. Ein legales Mittel um einen bestehenden „Gestaltungsspielraum“ bei der Bilanzierung den eigenen Zielsetzungen entsprechend ausnutzen zu können, liegt in der Ausschöpfung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten. Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser die wichtigsten Wahlrechte vorzustellen, aber dabei ebenfalls die Grenzen der Anwendbarkeit aufzuzeigen. So sollen zunächst die Aufgaben und Ziele der Bilanzpolitik dargestellt werden. Anschließend folgt eine kurze Erläuterung des Maßgeblichkeitsprinzips, um das Verhältnis zwischen Handels- und Steuerbilanz zu verdeutlichen. Die Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte erfolgt im Anschluss, wobei bei den Aktivierungswahlrechten entgegen der eigentlichen Aufgabenstellung zusätzlich kurz auf die steuerliche Behandlung eingegangen werden soll, damit das Verständnis des Postens der aktiven latenten Steuern erleichtert wird. Den Abschluss bildet eine kritische Würdigung des gesamten Sachverhalts. 2 Vgl. Gabler-Wirtschafts-Lexikon (1997), S. 614. 3 Kleine Kapitalgesellschaften sind hingegen von der Aufstellung eines Lageberichtes befreit. 4 Vgl. § 264 Abs. 1 HGB.