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Das Recht der Insolvenzverschleppung erfuhr im Jahr 2008 durch das MoMiG seine tiefgreifendste Änderung seit Jahrzehnten. Der Gesetzgeber nahm diese Reform zum Anlass, nicht nur die zahlreichen früheren Einzelvorschriften der Insolvenzverschleppung im neu geschaffenen § 15a InsO zusammenzuführen, sondern erweiterte die Insolvenzverschleppung auch in mehreren Aspekten. Fast zeitgleich wurde mit dem FMStG zudem der insolvenzrechtliche Überschuldungsbegriff geändert. Die strafrechtlichen Folgerungen dieser Veränderungen sind bislang – anders als die zivilrechtlichen – nur wenig behandelt worden.…mehr

Produktbeschreibung
Das Recht der Insolvenzverschleppung erfuhr im Jahr 2008 durch das MoMiG seine tiefgreifendste Änderung seit Jahrzehnten. Der Gesetzgeber nahm diese Reform zum Anlass, nicht nur die zahlreichen früheren Einzelvorschriften der Insolvenzverschleppung im neu geschaffenen § 15a InsO zusammenzuführen, sondern erweiterte die Insolvenzverschleppung auch in mehreren Aspekten. Fast zeitgleich wurde mit dem FMStG zudem der insolvenzrechtliche Überschuldungsbegriff geändert. Die strafrechtlichen Folgerungen dieser Veränderungen sind bislang – anders als die zivilrechtlichen – nur wenig behandelt worden. Die vorliegende Arbeit will diese Lücke schließen und widmet sich dem reformierten Straftatbestand der Insolvenzverschleppung. Die Untersuchung stellt den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung umfassend und systematisch dar. Im Zentrum der Betrachtung stehen die strafrechtlichen Risiken für die gesetzlichen Vertreter der verschiedenen Gesellschaftsformen, die gänzlich neuen Risiken für Gesellschafter führungsloser Gesellschaften und die Besonderheiten, die in der Übergangszeit aus der zeitlichen Geltung verschiedener Insolvenzverschleppungstatbestände erwachsen.°°Das Buch wendet sich sowohl an die mit diesem Bereich konfrontierten Praktiker (Strafverteidiger, Staatsanwälte, Richter sowie Rechtsanwälte in beratender Position) als auch an Personen, die Interesse an der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Wirtschaftsstrafrecht haben.