Bedingt durch den Wegfall der Selbstbewirtschaftungs- und Residenzpflicht brachte die Novelle 2009 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes (TGVG von 1996) die bis dato größten Auswirkungen auf den land- und forstwirtschaftlichen Grundverkehr mit sich. Insbesondere durch die Einführung einer Interessentenregelung , die nun benachbarten Landwirten eine Art Vorkaufsrecht einräumt und zugleich aber auch Nicht-Landwirten den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken grundsätzlich ermöglicht, blieb kein Stein auf dem anderen. In der vorliegenden Arbeit werden die für den "grünen" Grundverkehr relevanten Bestimmungen unter Einarbeitung der Gesetzesmaterialien kommentiert, wobei insbesondere der neu eingeführte
7a, welcher das Interessentenverfahren nun regelt, den Schwerpunkt bildet. Neben einem detaillierten Verfahrensablauf erfolgt eine kritische Auseinandersetzung hinsichtlich problematischer Bereiche, wobei die umstrittene "Vorkaufskonstruktion" auch im Lichte des Verfassungs- und Gemeinschaftsrechts betrachtet wird. Zudem wurden die Änderungen der "kleinen" TGVG-Novelle 2010 in der Arbeit bereits berücksichtigt.
7a, welcher das Interessentenverfahren nun regelt, den Schwerpunkt bildet. Neben einem detaillierten Verfahrensablauf erfolgt eine kritische Auseinandersetzung hinsichtlich problematischer Bereiche, wobei die umstrittene "Vorkaufskonstruktion" auch im Lichte des Verfassungs- und Gemeinschaftsrechts betrachtet wird. Zudem wurden die Änderungen der "kleinen" TGVG-Novelle 2010 in der Arbeit bereits berücksichtigt.