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Die Arbeit untersucht rechtsvergleichend Verfahrenseinstellung unter Auflagen bei der Sanktionierung von Unternehmen als bedeutsamen Teilaspekt eines Unternehmenssanktionsrechts in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Deutschland und leistet mit ihren Ergebnissen einen Beitrag zur Reform des Verbandssanktionenrechts in Deutschland. Im US-amerikanischen Recht wertet die Arbeit sämtliche knapp 600 deferred prosecution agreements und non-prosecution agreements aus, die Unternehmen und Staatsanwälte zwischen den Jahren 1992 und 2020 zur Verfahrenseinstellung vereinbart haben. Im deutschen…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht rechtsvergleichend Verfahrenseinstellung unter Auflagen bei der Sanktionierung von Unternehmen als bedeutsamen Teilaspekt eines Unternehmenssanktionsrechts in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Deutschland und leistet mit ihren Ergebnissen einen Beitrag zur Reform des Verbandssanktionenrechts in Deutschland. Im US-amerikanischen Recht wertet die Arbeit sämtliche knapp 600 deferred prosecution agreements und non-prosecution agreements aus, die Unternehmen und Staatsanwälte zwischen den Jahren 1992 und 2020 zur Verfahrenseinstellung vereinbart haben. Im deutschen Recht liegt der Schwerpunkt auf der Untersuchung der Möglichkeit der Verfahrenseinstellung unter Auflagen im geltenden Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Verbandssanktionengesetz-E, das in der 19. Legislaturperiode als erster Gesetzentwurf einer Bundesregierung zum Unternehmenssanktionsrecht in den Bundestag eingebracht wurde. Auch wird beleuchtet, welche Auswirkungen eine Verfahrenseinstellung unter Auflagen in den Vereinigten Staaten und in Deutschland als Erstverfolgerstaat auf ein Straf- bzw. Sanktionsverfahren wegen desselben Sachverhalts in der jeweils anderen Rechtsordnung als Zweitverfolgerstaat hätte. Die gewonnen Erkenntnisse werden einem Gesetzesvorschlag zugeführt.

Autorenporträt
Raphaela Queck studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg, Santiago de Chile, Münster und Berlin. Im Anschluss war sie als Rechtsanwältin in Berlin mit Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Seit 2021 arbeitet sie als Referentin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin.