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Nach der Deregulierung der Versicherungsmärkte in den 1990er Jahren traten unverbindliche Musterversicherungsbedingungen der Versicherungsverbände an die Stelle der behördlich genehmigten allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der europäische Gesetzgeber hatte Musterversicherungsbedingungen über einen langen, allerdings befristeten, Zeitraum von der Anwendung des Kartellverbots freigestellt. Seit dem Wegfall dieser gesetzlichen Freistellung im Jahr 2010 muss für alle Musterversicherungsbedingungen überprüft werden, ob sie mit dem europäischen Kartellverbot des Art. 101 AEUV vereinbar…mehr

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Produktbeschreibung
Nach der Deregulierung der Versicherungsmärkte in den 1990er Jahren traten unverbindliche Musterversicherungsbedingungen der Versicherungsverbände an die Stelle der behördlich genehmigten allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der europäische Gesetzgeber hatte Musterversicherungsbedingungen über einen langen, allerdings befristeten, Zeitraum von der Anwendung des Kartellverbots freigestellt. Seit dem Wegfall dieser gesetzlichen Freistellung im Jahr 2010 muss für alle Musterversicherungsbedingungen überprüft werden, ob sie mit dem europäischen Kartellverbot des Art. 101 AEUV vereinbar sind. Orientierungshilfe geben teilweise die Horizontalleitlinien der europäischen Kommission. Doch trotz dieser Leitlinien ist die kartellrechtliche Beurteilung von Musterversicherungsbedingungen nicht eindeutig geklärt. Die Verfasserin untersucht, inwieweit Musterversicherungsbedingungen mit dem europäischen Kartellverbot des Art. 101 AEUV vereinbar sind. Hierbei analysiert sie auch die Schnittstellen zum gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Das Buch richtet sich gleichermaßen an Unternehmens- und Verbandsjuristen, Rechtsanwälte, Kartellbehörden und Rechtswissenschaftler.

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Autorenporträt
Raphaela Thunnissen, geboren 1985 in Meerbusch; 2005 bis 2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2010 erstes juristisches Staatsexamen; seit 2014 Rechtsreferendarin im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf, Station u. a. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik in Berlin; 2010 bis 2011 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer internationalen Großkanzlei am Standort Düsseldorf; 2011 bis 2012 wissenschaftliche Tätigkeit am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; Vortrag auf der Jahrestagung 2012 des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft in Hannover zu dem Thema "Die Beurteilung von Musterversicherungsbedingungen nach europäischem Kartellrecht". Prof. Dr. Petra Pohlmann Geboren 1961; Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster (1980-1981/1984), Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1981-1986); Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C. (1987-1990); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1990-1991); Promotion (1991); Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität (1992); Lehraufträge an der Universität Münster (1994/1995); Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW (1994-1997); Habilitation an der Universität Münster (1997); Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (1997-2004); Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf im Nebenamt (seit 1998, derzeit beurlaubt); Universitätsprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (seit 2004); Direktorin des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2004); Geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (seit 2005); Mitglied des Centrums für Europäisches Privatrecht (seit 2004); Forschungssemester an der Universität Cambridge (2009); Mitherausgeberin des VVG-Kommentars von Looschelders/Pohlmann (2009); Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (seit 2010); Verheiratet, drei Kinder.