Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und dessen Ausführungserlasse regeln die Aufsicht und die Bewilligungsvoraussetzungen von Verwaltern von Kollektivvermögen (Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen sowie neu auch von Vorsorgevermögen), Wertpapierhäusern (früher Effektenhändler), Fondsleitungen sowie erstmals auch von Vermögensverwaltern und Trustees.Der Kommentar erläutert die einzelnen Bestimmungen vorwiegend anhand der Materialien, der Literatur zum neuen Recht sowie – soweit noch relevant – der Rechtsprechung und Literatur zum bisherigen Recht. Der gesetzesübergreifende Band enthält zudem das Bankengesetz, die relevanten Verordnungen (FIDLEV, FINIV, FINIV-FINMA, BankV, ABV-FINMA) sowie zentrale Rundschreiben der FINMA.