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Die Nuklearaufsicht gehört zur Sicherheitsauficht. Das für sie prägende Kernenergierecht ist charakterisiert von der Finalität des Schutzes höchster Rechtsgüter, technischer Eigensetztlichkeit und Dynamik sowie der Berücksichtigung internationaler Standards. Das kernenergierechtliche Trennungsgebot verlangt eine wirksame Unabhängigkeit der Nuklearaufsicht. Neben einer formalen Auslagerung aus der Ministerialverwaltung werden damit weitere Gewährleistungen verlangt. Die Nuklearaufsicht soll ihre Aufgaben gestützt auf technische und wissenschaftliche Erkenntnisse erfüllen - frei von politischer…mehr

Produktbeschreibung
Die Nuklearaufsicht gehört zur Sicherheitsauficht. Das für sie prägende Kernenergierecht ist charakterisiert von der Finalität des Schutzes höchster Rechtsgüter, technischer Eigensetztlichkeit und Dynamik sowie der Berücksichtigung internationaler Standards. Das kernenergierechtliche Trennungsgebot verlangt eine wirksame Unabhängigkeit der Nuklearaufsicht. Neben einer formalen Auslagerung aus der Ministerialverwaltung werden damit weitere Gewährleistungen verlangt. Die Nuklearaufsicht soll ihre Aufgaben gestützt auf technische und wissenschaftliche Erkenntnisse erfüllen - frei von politischer Beeinflussung. Jede Annäherung der Nuklearaufsicht an die Ministerialbehörden ist kritisch auf die Verträglichkeit mit dem Trennungsgebot zu prüfen. Was aus allgemeiner Corporate-Goverance-Sicht geboten sein kann, kann im Lichte des Trennungsgebots verpönt sein. Der Grad an Unabhängigkeit der Nuklearaufsicht sowohl von den Beaufsichtigten als auch von anderen staatlichen Stellen muss hoch sein.