Die Arbeit erhellt eine Problematik, zu der sich in der Literatur großteils widersprüchliche Standpunkte finden. Obwohl verschiedene Großinsolvenzen in den letzten Jahren der Diskussion über die Sorgfaltspflicht und Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern besondere Aktualität verliehen, fehlt es dennoch an aufschlussreicher Rechtsprechung. Das besondere Augenmerk gilt daher der Frage, inwieweit für die in den Aufsichtsrat entsandten Arbeitnehmervertreter die im Aktiengesetz für die Kapitalvertreter geregelten Rechte und Pflichten Anwendung finden. Eine empirische Untersuchung und ein Rechtsvergleich mit der Bundesrepublik Deutschland liefern zur Festigung der vertretenen Standpunkte zusätzliche Argumente.