Nach Inkrafttreten des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (GzVeN) vom 1. Januar 1934 wurden zwischen 1934 und 1945 in Wiesbaden mindestens 1.064 Menschen zwangsweise sterilisiert. Vorgenommen wurden die - zumeist operativen - Eingriffe in den Wiesbadener Städtischen Krankenanstalten, dem evangelischen Krankenhaus "Paulinenstift", dem Rotkreuz-Krankenhaus sowie in der bei Kiedrich im Rheingau gelegenen Heil- und Pflegeanstalt Eichberg, der damals für Wiesbaden zuständigen psychiatrischen Einrichtung. Orientiert am Schicksal der in Wiesbaden zwangssterilisierten Frauen und Männer untersucht die vorliegende Studie u.a. die Diagnosen, die dazu führten, dass die Betroffenen sich dem Eingriff zur Unfruchtbarmachung unterziehen mussten. Außerdem hinterfragt sie die diagnostizierten Leiden und untersucht in diesem Zusammenhang, ob diese tatsächlich erblich bedingt waren, wie es das GzVeN suggerierte, oder ob soziale Werturteile bzw. "rassische" - nach heutiger Diktion rassistische - Gründe das Diagnoseverfahren bestimmten. Darüber hinaus wird geschildert, welche kommunalen oder staatlichen Behörden und welche privaten oder kirchlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Erziehungsheime, Waisenhäuser und Schulen, sowie deren Führungs- oder medizinisches Personal in die Zwangssterilisationsverfahren verwickelt waren. Wie auch in anderen Orten hat sich die Wissenschaft in Wiesbaden bislang wenig bis gar nicht mit der Aufarbeitung des NS-Unrechts beschäftigt, das den von Zwangssterilisation betroffenen Menschen widerfahren ist. Die vorliegende Studie leistet einen Beitrag zur Schließung dieser Forschungslücke in Bezug auf die Stadt Wiesbaden.
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