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Die Finanzbranche wird in besonderem Maße von der Digitalisierung erfasst. In vielen Finanzdienstleistungsbereichen kommt es zum Einsatz automatischer und intelligenter Agenten. Am Beispiel sog. Robo-Advisor, d.h. digitaler Anlageberater und Vermögensverwalter, greift die Arbeit Probleme im zivil- und im aufsichtsrechtlichen Bereich auf. Fragestellungen ergeben sich etwa hinsichtlich der Auslegung aufsichtsrechtlicher Wohlverhaltens- und Organisationspflichten, welche allein mit Blick auf menschliche Finanzintermediäre entwickelt wurden. Aus zivilrechtlicher Perspektive treten vor allem im…mehr

Produktbeschreibung
Die Finanzbranche wird in besonderem Maße von der Digitalisierung erfasst. In vielen Finanzdienstleistungsbereichen kommt es zum Einsatz automatischer und intelligenter Agenten. Am Beispiel sog. Robo-Advisor, d.h. digitaler Anlageberater und Vermögensverwalter, greift die Arbeit Probleme im zivil- und im aufsichtsrechtlichen Bereich auf. Fragestellungen ergeben sich etwa hinsichtlich der Auslegung aufsichtsrechtlicher Wohlverhaltens- und Organisationspflichten, welche allein mit Blick auf menschliche Finanzintermediäre entwickelt wurden. Aus zivilrechtlicher Perspektive treten vor allem im Zusammenhang mit der Zurechnung von Willenserklärungen und der Haftung bei fehlerhaft agierenden Robo-Advisorn Probleme auf. Die Arbeit stellt zum einen dar, wie und ob das geltende Recht in der Lage ist, mit solchen Phänomenen umzugehen, und zeigt zum anderen, wie mit Hilfe punktueller Reformen bestehende Lücken geschlossen werden können.
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Autorenporträt
Ricarda Theis hat Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert und 2015 ihr erstes Staatsexamen abgelegt. Ihr Referendariat absolvierte sie von 2015 bis 2017 im OLG Bezirk München mit einer Station in New York. 2018 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Osterloh-Konrad an der Eberhard Karls Universität Tübingen tätig. 2019 übte sie Nebentätigkeiten bei den Kanzleien Orrick, Herrington & Sutcliffe und Freshfields Bruckhaus Deringer aus. Seit 2020 ist sie als Rechtsanwältin bei der Kanzlei Gütt Olk Feldhaus in München tätig. 2021 wurde sie an der Eberhard Karls Universität Tübingen zum Dr. iur. promoviert.
Rezensionen
»Angesichts der Aktualität des Themas und der nachhaltigen damit verbundenen praktischen Herausforderungen stellt das vorgelegte Werk einen wesentlichen Beitrag dazu dar, eine konsistente Struktur und einheitlichere Behandlung von AI im Kontext von Robo-Advice aus aufsichtsrechtlicher sowie zivilrechtlicher Perspektive zu schaffen, weshalb es in keiner gut sortierten, facheinschlägigen Bibliothek fehlen sollte.« Prof. Dr. Armin J. Kammel, in: Bank-Archiv, 9/2021