Vier Fallstudien vergleichen den Verlauf der Förderpolitiken für Strom aus Erneuerbaren Energien und Biokraftstoffen in Deutschland und Frankreich. Letztere verdienen unter dem Gesichtspunkt einer kosteneffizienten und ökologisch sinnvollen Klimaschutzpolitik an sich keine vorrangige Förderung, konnten den Landwirten aber neue Einkommensquellen verschaffen. Beide Regierungen gaben jedoch dem Druck landwirtschaftlicher Interessenvertreter nach. Die Einführung einer festen Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom wurde hingegen ab Ende der 1980er Jahre in beiden Staaten von umweltorientierten Verbänden und Forschergruppen vorangetrieben. Wesentlicher Vorteil der deutschen Vorreiter war das Verhältniswahlrecht, durch das im Bundestag auch kleine Parteien vertreten sind. So konnten die Grünen ab 1980 fast durchgehend ihre energiepolitische Position im Bundestag vertreten und hatten mit der SPD zusammen ab 1986 auch einen potenziellen Koalitionspartner für einen Umstieg von Atomenergie auf Erneuerbare Energien, während sich die französischen Grünen durch das dortige Mehrheitswahlrecht nie fest im Parlament etablieren konnten.