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Die Schuldrechtsmodernisierung hat das Recht der Arbeitsverträge mit grundlegend neuen Vorgaben versehen. Zahlreiche überkommene Klauseln werden in Frage gestellt.
Der Kommentar überträgt das in über 25 Jahren gewachsene AGB-Recht auf das Arbeitsrecht.
In einem besonderen Abschnitt werden typische Klauseln analysiert, die rechtlich angreifbar sein könnten. Einbezogen sind auch Abmachungen, die sich - wie Zielvereinbarungen oder Ertragsbeteiligungen - erst in den letzten Jahren in der Praxis durchgesetzt haben.
Für die Vertragsgestaltung, aber auch für die gerichtliche
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Produktbeschreibung
Die Schuldrechtsmodernisierung hat das Recht der Arbeitsverträge mit grundlegend neuen Vorgaben versehen. Zahlreiche überkommene Klauseln werden in Frage gestellt.

Der Kommentar überträgt das in über 25 Jahren gewachsene AGB-Recht auf das Arbeitsrecht.
In einem besonderen Abschnitt werden typische Klauseln analysiert, die rechtlich angreifbar sein könnten. Einbezogen sind auch Abmachungen, die sich - wie Zielvereinbarungen oder Ertragsbeteiligungen - erst in den letzten Jahren in der Praxis durchgesetzt haben.

Für die Vertragsgestaltung, aber auch für die gerichtliche Auseinandersetzung ist auf diesen Kommentar Verlass. Eine vergleichbare Gesamtdarstellung ist bisher nicht vorhanden.

Die AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen ist in den letzten zwei Jahren zu einer der wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen geworden. Etwa 25 bis 30 Leitentscheidungen des BAG habe das seit 2002 geltende neue Recht mit Konturen versehen.
Der in 2. Auflage erscheinende Kommentar greift diese Entwicklung auf und dokumentiert vollständig die gesamte bis November 2007 vorliegende Rechtsprechung. Auch die noch immer reichhaltigen literarischen Kontroversen werden umfassend aufgearbeitet und durch pragmatische Vorschläge ergänzt. Im Anhang zu § 307 BGB werden über 60 typische Klauseln aus Arbeitsverträgen im Einzelnen dargestellt und auf ihre Vereinbarkeit mit den veränderten Rahmenbedingungen hin untersucht. Einbezogen sind u.a. Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte, Versetzungsklauseln, Ausschlussfristen, Schriftformklauseln und Zielvereinbarungen.

Rezension:
"Kaum eine arbeitsgesetzliche Regelung aus jüngerer Zeit birgt größeres Konfliktpotential, als die mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz begründete Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Arbeitsverträge. Eine unüberprüfte Fortsetzung der bisherigen Arbeitsvertragspraxis muss danach ausscheiden. Allerdings verlangt die von § 310 IV 2 BGB geforderte angemessene Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten eine arbeitsvertragliche AGB-Kontrolle mit Augenmaß. Auf die bekannten zivilrechtlichen Lehren und Erläuterungen kann dafür nur teilweise zurückgegriffen werden. Das Werk von Däubler und Dorndorf beschreitet daher einen eigenen Weg und erläutert die AGB-Regelungen aus arbeitsrechtlicher Sicht. Ihr höchst aktueller Kommentar schafft auf dem vielfach noch unbekannten Terrain der arbeitsrechtlichen AGB-Kontrolle wichtige Orientierungen und erweist sich für die betriebliche Praxis als nahezu unverzichtbar."
Privatdozent Dr. Martin Ahrens, zur 1. Auflage

"(...) Für die Vertragsgestaltung, aber auch für die gerichtliche Auseinandersetzung ist der Kommentar ein verlässlicher Ratgeber. Eine vergleichbare Gesamtdarstellung ist bisher nicht vorhanden, damit ist das Werk derzeit einzigartig und eine besonders wertvolle Hilfestellung für die tägliche Praxis von Rechtsanwälten und Arbeitsrichtern, Personalleitern und Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden wie auch für die Arbeitsverwaltungen. Aufgrund der praxisorientierten, fundierten und übersichtlichen Darstellung der Problembereiche wie auch der umfassenden, aber gleichzeitig auf das Wesentliche konzentrierten Erläuterungen kann sich dieser Kommentar sicherlich zu einem bewährten Standardwerk institutionalisieren."
In: RdP - Recht der Personalpraxis, 08/ 2004, zur 1. Auflage
Autorenporträt
Dr. Wolfgang Däubler ist o. Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen; Dr. Eberhard Dorndorf ist em. o. Professor für Zivilrecht und Arbeitsrecht an der Universität Hannover;Birger Bonin, Richter, und Prof. Dr. Olaf Deinert