Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Universität Augsburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar zum Tarifrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Darstellung wird erörtert, wie sich die Rechtslage von Unterstützungsstreiks durch die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verändert hat. Dabei wird zunächst herausgearbeitet, dass das Streikrecht nur innerhalb des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit gewährt ist. Außerdem, dass sich die Zulässigkeit von Streikunterstützung durch Dritte im Rahmen der grundgesetzlichen Güterabwägung letztlich dort entscheidet, wo die Rechtsordnung das arbeitnehmerseitige Unterstützungsinteresse gegenüber dem Schutzinteresse des Unternehmers überwiegen lässt. Vor diesem Hintergrund wird die bisherige Position des Bundesarbeitsgerichts verdeutlicht, die Unterstützungsstreiks als grundsätzlich unzulässig einstufte und gewärtigte, dass das Streikrecht im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 GG nur als notwendiges Übel einer funktionsfähigen Tarifautonomie geschützt war. Abschließend wird die Neuorientierung der Rechtsprechung zum Unterstützungsstreik beleuchtet, mit der das Bundesarbeitsgericht die bisher von ihm gesehene Regel der grundsätzlichen Unzulässigkeit in die grundsätzliche Zulässigkeit von Unterstützungsstreiks verwandelte - dies unter der neuen Prämisse, dass Streiks generell unter die von Art. 9 III GG geschützte Betätigungsfreiheit der Koalitionen zu subsumieren seien.