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Nach 1945 wurden in mehreren Landesverfassungen Erziehungsaufgaben der Schulen formuliert. In der Bayerischen Verfassung geschieht dies im Art. 131, Abs. 1-3. Die vorliegende Arbeit versucht die Entstehung und den Inhalt dieses Verfassungsartikels darzulegen. Danach wird der Frage nachgegangen, inwieweit die bayerischen Lehrpläne der Volksschule bzw. Grund- und Hauptschule seit 1950 diesen Verfassungsauftrag aufgreifen. Besonders wird dabei in einer kritischen Analyse auf den Grundschullehrplan von 1981 und den Hauptschullehrplan von 1985 eingegangen. Als Ergebnis dieser Analyse zeigt sich…mehr

Produktbeschreibung
Nach 1945 wurden in mehreren Landesverfassungen Erziehungsaufgaben der Schulen formuliert. In der Bayerischen Verfassung geschieht dies im Art. 131, Abs. 1-3. Die vorliegende Arbeit versucht die Entstehung und den Inhalt dieses Verfassungsartikels darzulegen. Danach wird der Frage nachgegangen, inwieweit die bayerischen Lehrpläne der Volksschule bzw. Grund- und Hauptschule seit 1950 diesen Verfassungsauftrag aufgreifen. Besonders wird dabei in einer kritischen Analyse auf den Grundschullehrplan von 1981 und den Hauptschullehrplan von 1985 eingegangen. Als Ergebnis dieser Analyse zeigt sich u.a., daß der Erziehungsauftrag der Verfassung anscheinend nur eine begrenzte Einflußgröße auf die Lehrpläne und so auch auf den Schulalltag darstellt.
Autorenporträt
Der Autor: Wolfgang Götzfried wurde 1948 in Regensburg geboren. Er war nach dem Studium für das Lehramt an Volksschulen von 1972 bis 1991 an Grund- und Hauptschulen als Lehrer tätig. 1981 erwarb er nach einem Aufbaustudium das Diplom in Pädagogik, und 1991 promovierte er an der Universität Regensburg. Von 1984 bis 1991 war er Lehrbeauftragter, und seit Herbst 1991 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter a.Z. am Lehrstuhl Didaktik der Grundschule an der Universität Regensburg.
Rezensionen
"...handelt es sich um eine verdienstvolle Arbeit, die Bildungsverwalterinnen und Verwalter, die mit der Aufstllung von Lehrplänen befaßt sind, zur Reflexion anregen kann und sollte." (Helmut Fetzer, Zeitschrift für Bildungsverwaltung)