Das Schadenersatzrecht spielt in der heutigen Zeit eine sehr große Rolle. Der Schädiger soll für sein rechtswidriges Verhalten einstehen und den von ihm verursachten Schaden ausgleichen. Fraglich erscheint hingegen was passieren soll, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigen Handeln eingetreten wäre. In den meisten Konstellationen im Zivilrecht wird die Auffassung vertreten, dass der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens beachtlich sei. Ob allerdings das rechtmäßige Alternativverhalten im Zusammenhang mit Verfahrensfehlern beachtlich sein sollte ist sowohl in der Literatur, als auch in der Judikatur nicht eindeutig gelöst. Die vorliegende Arbeit widmet sich allen unterschiedlichen Thesen, vergleicht sie und wiegt sie gegeneinander ab. Nahezu alle Probleme, die im Zusammenhang mit dieser Thematik auftauchen, werden ausgiebig erörtert und es wird versucht aus dieser Fülle an Thesen und Entscheidungen einen allgemein gültigen Lösungsansatz für dieses Problem herauszuarbeiten.