Im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung und zu der Mehrzahl der Landesverfassungen der Bundesrepublik Deutschland enthält das Grundgesetz keine ausdrückliche Regelung über den Schutz der Arbeitskraft. Der Autor untersucht, ob und ggf. in welcher Weise die Arbeitskraft durch Normen des Grundgesetzes erfasst und geschützt wird.