Für Geistliche in gerichtlichen Verfahren bestehen gesetzliche Ausnahmeregelungen von der allgemeinen Aussagepflicht. Diese aus der Verbindung zwischen Staat und Kirche hervorgegangene Privilegierung wird hinsichtlich Grundlage und Legitimität im weltanschaulich neutralen Staat befragt. Wer ist in der modernen katholischen und evangelischen Seelsorgepraxis unter den Begriff "Geistliche" zu subsumieren? Können sich nur solche der christlichen Kirchen und öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaften auf Zeugnisverweigerungsrechte berufen? Und wem kommen innerhalb der kirchlichen…mehr
Für Geistliche in gerichtlichen Verfahren bestehen gesetzliche Ausnahmeregelungen von der allgemeinen Aussagepflicht. Diese aus der Verbindung zwischen Staat und Kirche hervorgegangene Privilegierung wird hinsichtlich Grundlage und Legitimität im weltanschaulich neutralen Staat befragt. Wer ist in der modernen katholischen und evangelischen Seelsorgepraxis unter den Begriff "Geistliche" zu subsumieren? Können sich nur solche der christlichen Kirchen und öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaften auf Zeugnisverweigerungsrechte berufen? Und wem kommen innerhalb der kirchlichen Organisationsstruktur diese Rechte zu, wenn auch Gehilfen und kirchliche Mitarbeiter erfasst werden? Diese Fragen im Spannungsfeld zwischen normativen Voraussetzungen und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht versucht die Untersuchung zu beantworten.
Der Autor: Walter Fischedick wurde 1973 in Kleve am Niederrhein geboren, studierte an der Universität Münster sowie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main Katholische Theologie und legte dort 2000 sein Diplom ab. An der Universität Frankfurt am Main studierte er Rechtswissenschaft und schloss 2002 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen das Studium ab.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Grundlagen der Zeugnisverweigerungsrechte: Ursprung und Entwicklung der Zeugnisverweigerungsrechte für Geistliche - Wahrheitsermittlung und Zeugnispflicht - Normzwecke der Zeugnisverweigerungsrechte - Zeugnisverweigerungsrechte der Geistlichen im Spannungsfeld zwischen normativen Voraussetzungen und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht: Zeugnisverweigerungsrecht der Geistlichen der katholischen und protestantischen Kirche - Beschränkung auf Geistliche der christlichen Kirchen oder öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaften - Normative Differenzierung und Parität - Zeugnisverweigerungsrechte für kirchliche Mitarbeiter: Kirchlicher Dienst als öffentlicher Dienst - Kirchenbeamte gem. 54 StPO und 376 ZPO - Berufshelfer gem. 53 Abs. 1 Nr. 1, 53a Abs. 1 StPO und 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO - Mitarbeiter in sonstigen arbeitsvertraglichen Anstellungsverh- Mitarbeiter in sonstigen arbeitsvertraglichen Anstellungsverhältnissen - Mitarbeiter freier Träger - Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.
Aus dem Inhalt: Grundlagen der Zeugnisverweigerungsrechte: Ursprung und Entwicklung der Zeugnisverweigerungsrechte für Geistliche - Wahrheitsermittlung und Zeugnispflicht - Normzwecke der Zeugnisverweigerungsrechte - Zeugnisverweigerungsrechte der Geistlichen im Spannungsfeld zwischen normativen Voraussetzungen und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht: Zeugnisverweigerungsrecht der Geistlichen der katholischen und protestantischen Kirche - Beschränkung auf Geistliche der christlichen Kirchen oder öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaften - Normative Differenzierung und Parität - Zeugnisverweigerungsrechte für kirchliche Mitarbeiter: Kirchlicher Dienst als öffentlicher Dienst - Kirchenbeamte gem. 54 StPO und 376 ZPO - Berufshelfer gem. 53 Abs. 1 Nr. 1, 53a Abs. 1 StPO und 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO - Mitarbeiter in sonstigen arbeitsvertraglichen Anstellungsverh- Mitarbeiter in sonstigen arbeitsvertraglichen Anstellungsverhältnissen - Mitarbeiter freier Träger - Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.
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