Die Arbeit gibt eine Antwort auf die Frage, ob mit den Neuregelungen von 2005 die Strafbarkeitsgrenzen bei Spray-Attacken zukunftsweisend in eine neue Richtung gelenkt werden können. Zugleich werden
303 Abs. 2 und 304 Abs. 2 StGB von 2005 eingehend analysiert und auf rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Grundlage nach Art. 103 Abs. 2 GG eingehend gewürdigt. Die Untersuchung ist damit nicht nur strafrechtsdogmatisch, sondern auch kriminalpolitisch von erheblicher Bedeutung. Sie beweist eine besondere methodologische Begründung für die Fortentwicklung des Rechts vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels. Wegen mangelnder Objektivierbarkeit der
303 Abs. 2 und 304 Abs. 2 StGB schlägt der Autor einen eigenen Gesetzesentwurf vor.
303 Abs. 2 und 304 Abs. 2 StGB von 2005 eingehend analysiert und auf rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Grundlage nach Art. 103 Abs. 2 GG eingehend gewürdigt. Die Untersuchung ist damit nicht nur strafrechtsdogmatisch, sondern auch kriminalpolitisch von erheblicher Bedeutung. Sie beweist eine besondere methodologische Begründung für die Fortentwicklung des Rechts vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels. Wegen mangelnder Objektivierbarkeit der
303 Abs. 2 und 304 Abs. 2 StGB schlägt der Autor einen eigenen Gesetzesentwurf vor.