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Das Lehrbuch bietet die erste gesamtsystematische Darstellung nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts. Das neue Recht wird umfassend erläutert.
Der Schwerpunkt liegt auf dem Allgemeinen Teil des Versicherungsvertragsrechts unter Kenntlichmachung der Bezüge zum allgemeinen Bürgerlichen Recht. Ausführlich behandelt werden die Versicherungssparten, die im Zentrum der Reform standen, nämlich die Haftpflicht- und Lebensversicherung sowie die Krankenversicherung mitsamt den aufsichtsrechtlichen Bezügen.
Vorangestellt ist eine Einführung in das Versicherungsaufsichts- und
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Produktbeschreibung
Das Lehrbuch bietet die erste gesamtsystematische Darstellung nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts. Das neue Recht wird umfassend erläutert.

Der Schwerpunkt liegt auf dem Allgemeinen Teil des Versicherungsvertragsrechts unter Kenntlichmachung der Bezüge zum allgemeinen Bürgerlichen Recht. Ausführlich behandelt werden die Versicherungssparten, die im Zentrum der Reform standen, nämlich die Haftpflicht- und Lebensversicherung sowie die Krankenversicherung mitsamt den aufsichtsrechtlichen Bezügen.

Vorangestellt ist eine Einführung in das Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht sowie in die Versicherungstechnik und den Versicherungsmarkt als Rahmenbedingungen des Versicherungsrechts.

Das Werk ist gleichermaßen als Einführung im Studium und Referendariat wie als Vertiefung für Experten der Praxis konzipiert. Vertiefende Ausführungen sind besonders gekennzeichnet. Am Ende eines jeden Kapitels findet sich eine umfassende Zusammenfassung des Stoffes unter Hinweis auf die jeweiligen Problemschwerpunkte. Der Anhang gibt eine vollständige Übersicht über die Rechtsquellen des Versicherungsrechts.
Autorenporträt
Prof. Dr. Manfred Wandt ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main; begründet wurde das Werk von Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Leo Weyers, Goethe Universität Frankfurt am Main.