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Dieser Klassiker des anwaltlichen Vergütungsrechts beantwortet seit über 30 Jahren alle Rechtsfragen zuverlässig und praxisnah. Der "Gerold" genießt daher als Standardwerk bei Anwälten und Richtern ein hohes Ansehen. Es gibt kaum ein Urteil zum anwaltlichen Gebührenrecht, das ohne ein Zitat aus dem "Gerold" begründet wird.
Die 17. Auflage bietet die erste zusammenfassende Kommentierung von Rechtsprechung und Literatur seit der Einführung des RVG.
Rechtsstand ist dabei bereits der
1. Juli 2006 nach In-Kraft-Treten der letzten Stufe des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes.
Die
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Produktbeschreibung
Dieser Klassiker des anwaltlichen Vergütungsrechts beantwortet seit über 30 Jahren alle Rechtsfragen zuverlässig und praxisnah. Der "Gerold" genießt daher als Standardwerk bei Anwälten und Richtern ein hohes Ansehen. Es gibt kaum ein Urteil zum anwaltlichen Gebührenrecht, das ohne ein Zitat aus dem "Gerold" begründet wird.
Die 17. Auflage bietet die erste zusammenfassende Kommentierung von Rechtsprechung und Literatur seit der Einführung des RVG.

Rechtsstand ist dabei bereits der
1. Juli 2006 nach In-Kraft-Treten der letzten Stufe des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes.
Die Neuauflage behandelt daher nicht nur die seit seiner Einführung jüngsten Änderungen des RVG durch:
- Gesetz zu Europäischen Vollstreckungstiteln
- Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
- Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
- Justizkommunikationsgesetz
- Gesetz zum internationalen Familienrecht
- Bilanzkontrollgesetz
- Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
- EG-Prozesskostenhilfegesetz
- Anhörungsrügengesetz
- Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung
- Opferrechtsreformgesetz
Auch die kommenden Änderungen des RVG zum 1.7.2006 sind bereits berücksichtigt: An die Stelle der Tarifvergütung des RVG tritt im außergerichtlichen Bereich die frei ausgehandelte und vereinbarte Vergütung.
Damit kommentiert der "Gerold" als erster Kommentar die gesamte Reform durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz.

"(...) Auch nach In-Kraft-Treten des RVG wird trotz der Fülle des Konkurrenzprodukte der erste Zugriff sicherlich immer zum "Gerold/Schmidt" gehen."
Professor Udo Hintzen, in: Der Deutsche Rechtspfleger, Heft 2/2005, zur 16. Auflage

"(...) Der Klassiker des anwaltsrechtlichen Gebührenrechts hat den Übergang zum RVG souverän gemeistert und ist uneingeschränkt zu empfehlen."
Staatsanwältin Susanne Taferner, in: Die Justiz, 12/2004, zur 16. Auflage

"(...) Alles in allem also ein Kommentar, der schon nach einiger Benutzung im besten Sinne des Wortes sein Geld wert sein kann."
Dr. Bernhard Dietrich, in: Berliner Anwaltsblatt, 9/ 2004, zur 16. Auflage

Expertenmeinung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Hansjörg Berrisch, Gießen, zur 16. Auflage:
In 16. Auflage ist der Klassiker des anwaltlichen Gebührenrechts erschienen, nunmehr unter dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Titel "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz". Das RVG hat zum 01.07.2004 die BRAGO abgelöst. Das neue Gesetz ist auf alle Mandate anwendbar, die ab dem 01.07.2004 erteilt wurden. Für Altfälle gilt weiterhin die BRAGO. Das Autorenteam ist erweitert worden um den Richter am OLG München, Dr. Steffen Müller-Rabe, der die Kommentierung der §§ 18, 25 RVG sowie der VV 3100 - 3105, 3200 - 3203, 3206 - 3211, 3305 - 3310, 3324 - 3406, 7000 - 7002 sowie bei der Darstellung besonderer Verfahrensarten das Arbeitsgerichtsverfahren den Einstweiligen Rechtsschutz und das selbstständige Beweisverfahren übernommen hat.

Die Gliederung des Kommentars orientiert sich am Gesetz. Der Gesetzestext ist in Teil A zusammen mit dem Vergütungsverzeichnis abgedruckt. Teil B enthält die Kommentierung der Paragraphen des RVG. Daran schließt sich im Teil C die Kommentierung des VV an. Teil D stellt die besonderen Verfahrensarten dar (Arbeitsgerichtsverfahren, Einstweiliger Rechtsschutz, Selbstständiges Beweisverfahren, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit). In Teil E sind auszugsweise weitere Gesetzestexte abgedruckt. Teil F enthält Tabellen (Gebühren des § 13 RVG, des § 49 RVG und des VV 1009). Der Anhang enthält eine Paragraphensynopse von BRAGO und RVG.

Der Verlag hat die Neuauflage genutzt, um ein verbessertes, sehr benutzerfreundliches Layout zu entwickeln. Der Text des Kommentars ist untergliedert und mit entsprechenden Überschriften versehen. Die Erläuterung erfolgt anhand von zahlreichen Beispielen, die aus dem Text ausgesondert und in kleinere Schrift gesetzt sind, sodass sie dem Nutzer sofort ins Auge fallen. Alle Zitate erscheinen nunmehr in Fußnoten, was die Lesbarkeit des Textes stark vereinfacht.
Der Kommentar ist eine wahre Fundgrube zu den einzelnen Gebührentatbeständen. Dies dokumentiert sich schon darin, dass die Kommentierung des VV 837 Seiten umfasst.

Ein kleiner Schönheitsfehler sollte bei der nächsten Auflage korrigiert werden. In Teil D ist bei der Darstellung des Arbeitsgerichtsverfahrens in Rn. 1 und 5 bezüglich der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ein Verweis auf § 15 SchwbG enthalten. Dieses Gesetz ist jedoch am 1.7. 2001 durch das SGB IX abgelöst worden.
Alle Anwälte müssen neues Gebührenrecht lernen. Hierfür ist der Kommentar eine unverzichtbare Hilfe.