Die Sanierung eines insolventen Unternehmens stellt die verantwortlichen Akteure vor besondere Herausforderungen. Den Chancen, die eine erfolgreiche Sanierung mit sich bringt, stehen mögliche Haftungsrisiken im Falle des Scheiterns der Unternehmenssanierung aufgrund vorwerfbarer Pflichtverletzungen gegenüber. Besonders virulent sind diese Haftungsrisiken in der insolvenzrechtlichen Eigenverwaltung, in welcher die Sanierung unter der Regie des bisherigen Managements durchgeführt wird. Dabei wirft die in der Eigenverwaltung stattfindende Kollision von Gesellschafts- und Insolvenzrecht etliche Fragen zur Organhaftung auf. Wilhelm Wucherer untersucht diese Fragen am Beispiel der Vorstandshaftung bei der Sanierung einer eigenverwaltenden Aktiengesellschaft. Er zeigt, dass zahlreiche kapitalgesellschaftsrechtliche Organhaftungsgrundsätze auch in der Insolvenz zur Anwendung zu bringen sind.