Für das Betreiben einer Strafvollzugsanstalt gelten sehr viele gesetzliche Bestimmungen, wie das Strafvollzugsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Die Wechselwirkung aus der Betreiberverantwortung und dem Arbeitsschutz in Verbindung mit dem Facility Management verlangt große Anforderungen, damit ein risikoarmer und reibungsloser Ablauf für die Verwahrungssicherheit aller Inhaftierten gewährleistet werden kann. Hierzu wird ein Konzept zur systematischen Ermittlung, Risikobewertung, Priorisierung und Verfolgung der Anforderungen und passenden Maßnahmen entwickelt. Anhand der Erkenntnisse aus den Begehungen und Befragungen verschiedener Strafvollzugsanstalten werden Stärken und Schwächen analysiert, bewertet und zusammengefasst. Abschließend werden alle identifizierten Gefahren und Risiken über das Risikomanagement behandelt, um präventive, angemessene, praktikable und akzeptable Lösungen zu finden.