Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, 37 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Steuerabgrenzung im Konzernabschluss ist ein Gebiet, in dem deutliche Unterschiede zwischen der handelsrechtlichen Rechnungslegung und der internationalen Rechnungslegung bestehen. Insbesondere durch das am 10.12.2004 in Kraft getretene Bilanzrechtsreformgesetz wird deutlich, dass die Internationalisierung nun auch verbindlich Einzug gefunden hat. Die Verpflichtung zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach IAS respektive IFRS gem.
315a HGB gilt für ab dem 1.1.2005 beginnende Geschäftsjahre kapitalmarktorientierter Konzerne. Sofern Unternehmen einen Konzernabschluss aufgrund der außereuropäischen Börsennotierung nach US-GAAP erstellen, gilt für diese die Verpflichtung erst ab dem 1.1.2007. Für nichtkapitalmarktorientierte Konzerne besteht ein Wahlrecht zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach HGB oder IFRS.
An dieser Stelle zeigt sich, dass die Relevanz des Themas für die Unternehmen zunehmen wird. "In den Fällen, in denen ein Unternehmen seine Rechnungslegung von den nationalen HGB-Vorschriften auf internationale Regelungen nach IFRS oder US-GAAP umgestellt hat, wird als wesentlichster Unterschied zu den nationalen Vorschriften die Behandlung latenter Steuern genannt". Insbesondere die fehlende Maßgeblichkeit des Jahresabschlusses nach den IFRS für die Steuerbilanz führt dazu, dass die Differenzen zwischen den Rechnungslegungssystemen weitaus häufiger und zahlreicher zum Tragen kommen und somit die Bedeutung der Steuerabgrenzung erhöht wird.
Durch die Annäherung der Regelungen des DRS 10 an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften wird diese Tendenz unterstützt. Ist die Zielsetzung des DRSC bereits vollständig umgesetzt worden oder ist der Prozess noch weiter voranzutreiben?
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315a HGB gilt für ab dem 1.1.2005 beginnende Geschäftsjahre kapitalmarktorientierter Konzerne. Sofern Unternehmen einen Konzernabschluss aufgrund der außereuropäischen Börsennotierung nach US-GAAP erstellen, gilt für diese die Verpflichtung erst ab dem 1.1.2007. Für nichtkapitalmarktorientierte Konzerne besteht ein Wahlrecht zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach HGB oder IFRS.
An dieser Stelle zeigt sich, dass die Relevanz des Themas für die Unternehmen zunehmen wird. "In den Fällen, in denen ein Unternehmen seine Rechnungslegung von den nationalen HGB-Vorschriften auf internationale Regelungen nach IFRS oder US-GAAP umgestellt hat, wird als wesentlichster Unterschied zu den nationalen Vorschriften die Behandlung latenter Steuern genannt". Insbesondere die fehlende Maßgeblichkeit des Jahresabschlusses nach den IFRS für die Steuerbilanz führt dazu, dass die Differenzen zwischen den Rechnungslegungssystemen weitaus häufiger und zahlreicher zum Tragen kommen und somit die Bedeutung der Steuerabgrenzung erhöht wird.
Durch die Annäherung der Regelungen des DRS 10 an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften wird diese Tendenz unterstützt. Ist die Zielsetzung des DRSC bereits vollständig umgesetzt worden oder ist der Prozess noch weiter voranzutreiben?
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