Im Jahr 2000 regierte das Bundesministerium der Finanzen auf die steigende Anzahl der Unternehmen, welche die digitale Buchführung nutzen, und führte zum 1. Januar 2002 die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen ein. Diese Grundsätze regeln die Rechte des Finanzamts sowie die Pflichten des Steuerpflichtigen bezogen auf eine digitale Steuerprüfung und sind für alle buchführungspflichtigen Unternehmen verpflichtend. Ab Januar 2009 müssen Unternehmen mit empfindlichen Strafen bei Nicht-Beachtung der GDPdU rechnen. Diese Monographie gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten GDPdU-Gesetze, sowie über die technischen, fachlichen und organisatorischen Anforderungen an Ihr Unternehmen.