Der Autor untersucht die Haftungsverfassung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die durch die Anerkennung ihrer eigenen Rechtsfähigkeit und das Bekenntnis zu einer akzessorischen Haftung der Gesellschafter neu konzipiert wurde. Daran schließt sich die Frage, ob die Aufwertung der GbR zum selbstständigen Rechtsträger tatsächlich mit einer gesteigerten Einstandspflicht der «unschuldigen» Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Delikte ihrer Mitgesellschafter «bezahlt wird». Anhand einer umfassenden historischen und teleologischen Untersuchung stellt das Buch dar, dass eine uneingeschränkte solidarische Haftung der Mitgesellschafter im Deliktsbereich mit grundlegenden gesetzlichen Wertungen nicht vereinbar ist. Aus der als notwendig erkannten teleologischen Reduktion des § 128 HGB entwickelt der Autor ein eigenständiges Haftungsmodell nach dem Konzept einer subsidiären Ausfallhaftung, das die erkannten Wertungswidersprüche zwischen Verschuldensprinzip, Gesellschafterhaftung und Gläubigerschutz in einen angemessenen Ausgleich bringt.