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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte, Philipps-Universität Marburg (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht, Prof. G. Gounalakis), Veranstaltung: Medienrechtliches Seminar Wintersemester 2012/2013, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internet ist aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Phänomene wie soziale Netzwerke und Suchmaschinen prägen die Kommunikation und das Informationsverhalten vieler Menschen. Das Gutachten von Prof. Dr. Gerald Spindler zum 69.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte, Philipps-Universität Marburg (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht, Prof. G. Gounalakis), Veranstaltung: Medienrechtliches Seminar Wintersemester 2012/2013, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internet ist aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Phänomene wie soziale Netzwerke und Suchmaschinen prägen die Kommunikation und das Informationsverhalten vieler Menschen. Das Gutachten von Prof. Dr. Gerald Spindler zum 69. Deutschen Juristentag 2012 mit dem Thema "Persönlichkeitsschutz im Internet - Anforderungen und Grenzen einer Regulierung" setzt sich mit aktuellen Problemen aus dem zivil- und datenschutzrechtlichen Persönlichkeitsschutz mit Bezug auf das Internet auseinander und zeigt Reformperspektiven auf. Hier sind neue Gefährdungslagen entstanden, welche an das bestehende Recht große Herausforderungen stellen. Es ist zu überprüfen, ob das bestehende Recht ausreichend ist, um die Herausforderungen zu bewältigen oder ob Maßnahmen erforderlich sind, um das Recht den neuen Gegebenheiten anzupassen. Nach einer Zusammenfassung der Thesen des Gutachters befasst sich diese Arbeit mit den Reformvorschlägen Spindlers zur Einwilligung im persönlichkeits- sowie datenschutzrechtlichen Sinn. Zunächst wird das Institut der Einwilligung hinsichtlich seiner verfassungsrechtlichen sowie einfach-gesetzlichen Grundlagen eingeordnet. Aufbauend darauf werden die Vorschläge dahingehend analysiert und bewertet, ob sie geeignet sind, den Anforderungen des modernen Internets gerecht zu werden.
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