Torsten Gerhard untersucht die Auswirkungen prinzipaler Normenkontrollen auf Verwaltungsakte, die auf der Grundlage einer unwirksamen Norm erlassen wurden. Im Mittelpunkt steht dabei das Verhältnis der Par. 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG und Par. 183 Satz 1 VwGO zu den Beseitigungs- und Anpassungsmodalitäten des allgemeinen Verwaltungsrechts. Der Verfasser legt dar, dass durch die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einer Norm bestehende Ansprüche auf Anpassung bzw. Beseitigung eines Verwaltungsaktes - insbesondere auf der Grundlage des verfassungsrechtlich fundierten öffentlich-rechtlichen…mehr
Torsten Gerhard untersucht die Auswirkungen prinzipaler Normenkontrollen auf Verwaltungsakte, die auf der Grundlage einer unwirksamen Norm erlassen wurden. Im Mittelpunkt steht dabei das Verhältnis der Par. 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG und Par. 183 Satz 1 VwGO zu den Beseitigungs- und Anpassungsmodalitäten des allgemeinen Verwaltungsrechts. Der Verfasser legt dar, dass durch die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einer Norm bestehende Ansprüche auf Anpassung bzw. Beseitigung eines Verwaltungsaktes - insbesondere auf der Grundlage des verfassungsrechtlich fundierten öffentlich-rechtlichen Beseitigungsanspruchs - nicht eingeschränkt werden. Darüber hinaus befasst sich der Autor mit Wirkung und Grenzen des Vollstreckungsverbots nach Par. 79 Abs. 2 S. 2 BVerfGG bzw. Par. 183 S. 2 VwGO und gibt einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Bürger.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Aus dem Inhalt: A. Einleitung und Problemüberblick: Allgemein - Darstellung der zu lösenden Konflikte - Beispielsfälle - B. Paragraf 183 VwGO - Regelung auch für bestandskräftige Verwaltungsakte?: Allgemein - Erstreckung des Anwendungsbereichs des Paragraf 183 VwGO auf Verwaltungsakte? - Übernahme der Konzeption des Paragraf 183 VwGO - C. Die Tatbestandsmerkmale des Paragraf 79 Abs. 2 S. 1 BVerfGG und des Paragraf 183 S. 1 VwGO: Allgemein - Nicht mehr anfechtbar - Für nichtig erklärt bzw. die Nichtigkeit festgestellt - Das Beruhen des Verwaltungsakts auf einer rechtswidrigen Norm - D. Die Rechtsfolgen der Unwirksamerklärung einer Norm mit erga omnes-Wirkung für noch anfechtbare Verwaltungsakte: Vorbemerkung: Die Existenz eines Beseitigungsanspruchs als Fehlerfolge rechtsverletzenden Verwaltungshandelns - Anspruch auf Aufhebung des noch anfechtbaren Verwaltungsakts durch die Behörde als Folge der Normenkontrollentscheidung - Einschränkungen der Aufhebbarkeit bei Drittbezug? - E. Die Rechtsfolgen der Unwirksamerklärung einer Norm mit erga omnes-Wirkung für bestandskräftige Verwaltungsakte. Die Regelungen der Paragraf 79 Abs. 2 BVerfGG, Paragraf 183 VwGO: Die Bedeutung des Begriffs unberührt - Rechte des durch den Verwaltungsakt Betroffenen gegenüber der Verwaltung nach der Normenkontrollentscheidung - Rechtsfolge pro futuro: Inhalt und Reichweite des Vollstreckungsverbotes nach Paragraf 79 Abs. 2 S. 2 BVerfGG und Paragraf 183 S. 2 VwGO - Prozessuale Möglichkeiten des Betroffenen zur Durchsetzung der festgestellten Ansprüche - F. Exkurs: Die inzidente Normenkontrolle: Übertragbarkeit des Regelungsgedankens des Paragraf 183 VwGO? - Einfluss der inzidenten Normenkontrolle auf die Rücknahmeentscheidung der Verwaltung in Parallelfällen? - Ergebnis - G. Lösungsvorschläge zu den Beispielsfällen- Zusammenfassung der Ergebnisse - Literatur- und Sachwortverzeichnis
Aus dem Inhalt: A. Einleitung und Problemüberblick: Allgemein - Darstellung der zu lösenden Konflikte - Beispielsfälle - B. Paragraf 183 VwGO - Regelung auch für bestandskräftige Verwaltungsakte?: Allgemein - Erstreckung des Anwendungsbereichs des Paragraf 183 VwGO auf Verwaltungsakte? - Übernahme der Konzeption des Paragraf 183 VwGO - C. Die Tatbestandsmerkmale des Paragraf 79 Abs. 2 S. 1 BVerfGG und des Paragraf 183 S. 1 VwGO: Allgemein - Nicht mehr anfechtbar - Für nichtig erklärt bzw. die Nichtigkeit festgestellt - Das Beruhen des Verwaltungsakts auf einer rechtswidrigen Norm - D. Die Rechtsfolgen der Unwirksamerklärung einer Norm mit erga omnes-Wirkung für noch anfechtbare Verwaltungsakte: Vorbemerkung: Die Existenz eines Beseitigungsanspruchs als Fehlerfolge rechtsverletzenden Verwaltungshandelns - Anspruch auf Aufhebung des noch anfechtbaren Verwaltungsakts durch die Behörde als Folge der Normenkontrollentscheidung - Einschränkungen der Aufhebbarkeit bei Drittbezug? - E. Die Rechtsfolgen der Unwirksamerklärung einer Norm mit erga omnes-Wirkung für bestandskräftige Verwaltungsakte. Die Regelungen der Paragraf 79 Abs. 2 BVerfGG, Paragraf 183 VwGO: Die Bedeutung des Begriffs unberührt - Rechte des durch den Verwaltungsakt Betroffenen gegenüber der Verwaltung nach der Normenkontrollentscheidung - Rechtsfolge pro futuro: Inhalt und Reichweite des Vollstreckungsverbotes nach Paragraf 79 Abs. 2 S. 2 BVerfGG und Paragraf 183 S. 2 VwGO - Prozessuale Möglichkeiten des Betroffenen zur Durchsetzung der festgestellten Ansprüche - F. Exkurs: Die inzidente Normenkontrolle: Übertragbarkeit des Regelungsgedankens des Paragraf 183 VwGO? - Einfluss der inzidenten Normenkontrolle auf die Rücknahmeentscheidung der Verwaltung in Parallelfällen? - Ergebnis - G. Lösungsvorschläge zu den Beispielsfällen- Zusammenfassung der Ergebnisse - Literatur- und Sachwortverzeichnis
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