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Der Deutsche Bundestag hat den sogenannten Völkermord an den Armeniern im Jahr 2016 in Form eines schlichten Parlamentsbeschlusses anerkannt. Die Arbeit nimmt diesen Beschluss zum Anlass einer Untersuchung dieser parlamentarischen Handlungsform. Zunächst wird deutlich, dass eine Anerkennung historischer Ereignisse durch Parlamente nicht zwangsläufig mit einer Subsumtion unter moderne rechtliche Maßstäbe einhergeht. Eine Analyse der Parlamentsstatistik legt die quantitative Bedeutung schlichter Parlamentsbeschlüsse offen. Dogmatisch lassen sich schlichte Parlamentsbeschlüsse als eigenständiges…mehr

Produktbeschreibung
Der Deutsche Bundestag hat den sogenannten Völkermord an den Armeniern im Jahr 2016 in Form eines schlichten Parlamentsbeschlusses anerkannt. Die Arbeit nimmt diesen Beschluss zum Anlass einer Untersuchung dieser parlamentarischen Handlungsform. Zunächst wird deutlich, dass eine Anerkennung historischer Ereignisse durch Parlamente nicht zwangsläufig mit einer Subsumtion unter moderne rechtliche Maßstäbe einhergeht. Eine Analyse der Parlamentsstatistik legt die quantitative Bedeutung schlichter Parlamentsbeschlüsse offen. Dogmatisch lassen sich schlichte Parlamentsbeschlüsse als eigenständiges parlamentarisches Handlungsinstrument konturieren, das verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, rechtlich jedoch unverbindlich ist. Im politischen Kontext entfalten sie hingegen durchaus Autorität. Die Arbeit beleuchtet deshalb auch die Anerkennungsgeschichte und Konsequenzen des Beschlusses, um ihn schließlich in den Kontext vergangenheitsbezogener Politik im Deutschen Bundestag zu rücken.
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Autorenporträt
Tatjana Holter, 2008 bis 2014 Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und London. 2012 bis 2014 studentische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Prof. Dr. Eva Inés Obergfell. Erstes Juristisches Staatsexamen 2014. 2014 bis 2015 wissenschaftliche Mitarbeiterin WilmerHale, Praxisgruppe Kartellrecht. 2015 bis 2018 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und O¿konomik, Prof. Dr. Gerhard Wagner. Promotion 2018. 2018 bis 2020 Referendariat am Kammergericht in Berlin. 2020 Associate Hogan Lovells, Praxisgruppe Wirtschaftsstrafrecht. Seit 2021 Rechtsanwältin bei Venedey, Dr. Gysi, Höfler, Strafrecht.