Die vorliegende Arbeit zeigt anhand der Untersuchung originärer Quellen zu Beginn der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit in den 1950er und 1960er Jahren, dass die historischen Narrative in den Lehrbüchern zur organischen Entwicklung des Völkerrechts als übergeordnetes Korrektiv in Investitionsstreitigkeiten sowie der internationalen Schiedsgerichtspraxis als Streitbeilegungsmechanismus, einen entscheidenden Zeitabschnitt in der Entstehung auslässt. Anhand der Untersuchung der Rechtsprechung nationaler und internationaler Spruchkörper, des Schrifttums und der Staatenpraxis vor und während dieser Zeit zeigt die Verfasserin auf, dass die von den Lehrbüchern dargestellten Schiedssprüche der sog. Internationalisierungslehre vielmehr eine deutliche Zäsur zu diesen darstellt und damit gerade nicht von einer organischen Entwicklung gesprochen werden kann.
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