Zwischenprüfungsarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Germanistik - Linguistik, Note: 1,7, Universität Duisburg-Essen, Veranstaltung: Rechtschreibung und Rechtschreibeunterricht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1901 fand die II. Orthographische Konferenz auf Einladung der damaligen Reichsregierung in Berlin statt, welche für die Validität der bisherigen Rechtschreibregelung verantwortlich war. Ihr Ziel war es eine einheitliche deutsche Orthographie für das deutsche Reich zu schaffen. Man einigte sich auf einen einheitlichen Regeltext, der jedoch nur wenige inhaltliche Änderungen gegenüber der vorher angewandten Schreibung beinhaltete. Die wichtigsten Änderungen waren die Abschaffung des Konsonanten h nach t als Merkmal der Vokallänge in Wörtern (vorher z.B.: Thal, Thräne, Thugend) und die Ersetzung des c durch k oder z ent-sprechend der Aussprache (vorher z.B.: Cultur, Candidat, Medicin, Officier). Sowohl die Getrennt- und Zusammenschreibung, als auch die Interpunktion berücksichtigte die Regelung nicht. Das von der Konferenz beschlossene Regelwerk wurde schließlich von Österreich, später auch von der Schweiz und den jeweiligen deutschen Bundesländern für Schulen und Behörden erlassen. Seit jener festgesetzten Norm hat es keine offizielle Änderung mehr gegeben, trotz Kritiken beispielsweise seitens Konrad Duden:“Daß die so enstandene deutsche Recht-schreibung weit davon entfernt ist, ein Meisterwerk zu sein, das weiß niemand besser, als wer daran mitzuarbeiten berufen war.“1 Die nun offizielle Rechtschreibregelung wurde von Konrad Duden in der 7. Auflage seines „Orthographischen Wörterbuches der deutschen Sprache“ (1902) übertragen, womit es ihrer Verbreitung nachhalf. Da die möglichen Schreibungsvarianten in seinem Nachschlagewerk sehr vielfältig waren, baten die Buchdruckereiverbände Deutschlands, Österreichs und der Schweiz Konrad Duden ein Wörterbuch zu erstellen, in dem er sich möglichst auf nur eine Schreibungs-variante beschränken sollte. Somit entstand der sogenannte „Buchdruckerduden“ (1. Auflage 1903, 2. Auflage 1907), in dem man sich auf nur eine Schreibungsmöglichkeit spezialisierte. [...] 1Konrad Duden, Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache, Leipzig und Wien, 1902, S. 4