Zum WerkDas Regierungsdekret Nr. 231/2001 Verordnung über die verwaltungsrechtliche Haftung juristischer Personen, Unternehmen und Vereinen, auch solcher ohne eigener Rechtspersönlichkeit, kurz Dekret 231, trat am 8.6.2001 in Kraft und bildet die Rechtsgrundlage für Verbandssanktionen im italienischen Rechtssystem.Das vorliegende Werk stellt die rechtliche Systematik und die einzelnen Verbandstaten des Dekrets 231 dar, analysiert hieran die erfolgreiche Implementierung eines Compliance Management Systems und widmet sich ferner der Spezialprobleme bei der Umwandlung von Unternehmen nach italienischem Recht.Vorteile auf einen Blicksystematische Darstellung des Dekrets 231 und weiterer verbandsstrafenrelevanten NormenPraktikerhinweise für die erfolgreiche Implantierung eines CMS nach italienischem RechtErläuterung der Verbandstaten und der daraus drohenden SanktionenZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Syndikusanwaltschaft, Compliance Officer und Unternehmensverantwortliche, deren Tätigkeits- oder Interessengebiet im deutsch-italienischem Wirtschaftsrecht liegen, sowie für Praktikerinnen und Praktiker im Bereich internationale Bezüge von Verbandsstrafrecht.