Mit Abschluss der Entgeltrahmenabkommen (ERA) in den Jahren 2003 bis 2005 ist das bislang umfassendste Reformprojekt in der Metall- und Elektroindustrie eingeleitet worden. Die seit über 100 Jahren geltende Differenzierung zweier Arbeitnehmergruppen, der Arbeiter und der Angestellten, wurde aufgehoben. Die betriebliche ERA-Einführung bedingte eine völlige Neueingruppierung sämtlicher in einem Betrieb beschäftigter Arbeitnehmer. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der in der Praxis bedeutenden Rechtsfrage, inwieweit zum Zeitpunkt des Abschlusses der ERA-Tarifverträge tarifgebundene Unternehmen auch nach Austritt aus dem Tarifträgerverband an die ERA-Tarifverträge gebunden bleiben und damit auch nach Austritt verpflichtet sind, Entgeltrahmenabkommen in ihren Betrieben einzuführen. Ferner wird die historische Entwicklung der Entgeltrahmentarifverträge dargestellt sowie die betriebliche ERA-Einführung und die Systematik am Beispiel des ERA in Nordrhein-Westfalen erläutert.