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Der mit der Spaltung beabsichtigten Vereinfachung der Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge steht die Vorschrift des § 132 UmwG entgegen, die die Beachtung der allgemeinen Vorschriften anordnet, mit dem Ziel, Gläubiger und Vertragspartner zu schützen. Dies kann eine Spaltung jedoch gefährden.
Ziel der Autorin ist es, das Spannungsfeld zwischen möglichst ungehinderter Umstrukturierung durch Spaltung unter Sicherung von Gläubigerinteressen aufzuzeigen und zugleich eine Lösung zur Anwendung des § 132 UmwG zu entwickeln. Die Arbeit umfaßt
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Produktbeschreibung
Der mit der Spaltung beabsichtigten Vereinfachung der Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge steht die Vorschrift des § 132 UmwG entgegen, die die Beachtung der allgemeinen Vorschriften anordnet, mit dem Ziel, Gläubiger und Vertragspartner zu schützen. Dies kann eine Spaltung jedoch gefährden.

Ziel der Autorin ist es, das Spannungsfeld zwischen möglichst ungehinderter Umstrukturierung durch Spaltung unter Sicherung von Gläubigerinteressen aufzuzeigen und zugleich eine Lösung zur Anwendung des § 132 UmwG zu entwickeln. Die Arbeit umfaßt eine Darstellung des Ablaufs einer Spaltung, der partiellen Gesamtrechtsnachfolge und der Problematik um die Regelung des § 132 UmwG. Im Anschluß an die Beschreibung der Auswirkungen des § 132 UmwG auf einzelne Rechtsverhältnisse schließt Tanja Marx, indem sie die Möglichkeiten der Aufteilung von Vertragsverhältnissen aufzeigt.