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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, Universität Passau (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Kriminologie), Veranstaltung: Seminar Neuere Entwicklungen im Strafprozessrecht Prozessuale Willkür und Rechtsmissbrauch im Strafverfahren, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Strafprozess ist die Situation, in der der Mensch mit der Staatsmacht und ihrem Gewaltmonopol am stärksten konfrontiert ist. Er ist ihr buchstäblich ausgeliefert und bedarf am dringendsten des Grundrechtsschutzes. Aber wird ihm dieser in…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, Universität Passau (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Kriminologie), Veranstaltung: Seminar Neuere Entwicklungen im Strafprozessrecht Prozessuale Willkür und Rechtsmissbrauch im Strafverfahren, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Strafprozess ist die Situation, in der der Mensch mit der Staatsmacht und ihrem Gewaltmonopol am stärksten konfrontiert ist. Er ist ihr buchstäblich ausgeliefert und bedarf am dringendsten des Grundrechtsschutzes. Aber wird ihm dieser in der Praxis auch gewährt? Sind wir bereit, einen Menschen, der andere Menschen in seiner Gewalt hat, mit Samthandschuhen anzufassen? Oder soll man einen opfern, um viele zu retten? Um diese Fragen und ihre Auswirkungen auf den Strafprozess ranken sich kontroverse Diskussionen.
Die vorliegende Seminararbeit entstand im Rahmen eines Seminars zum Thema Neuere Entwicklungen im Strafprozessrecht Prozessuale Willkür und Rechtsmissbrauch im Strafverfahren an der Universität Passau, welches von Professor Dr. Werner Beulke betreut wurde. Sie beschäftigt sich mit dem Grad des Menschenrechtsschutzes, den die StPO gewährleistet.
Dabei werden Vernehmungsmethoden im Strafprozess, insbesondere Brechmittelvergabe, Waterboarding und Folterdrohungen auf ihre Rechtsstaatlichkeit hin untersucht. Sodann wird anhand dieser Beispiele die StPO am Maßstab von Art. 3 EMRK gemessen.