Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Informatik - Wirtschaftsinformatik, Note: 1,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe, früher: Berufsakademie Karlsruhe (Wirtschaftsinformatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Termini für Unternehmenspartnerschaften werden sowohl in der Praxis als auch in der Literatur sehr unterschiedlich verwendet.1 Grund hierfür ist zum einen, daß in der englischen Sprache eine wörtliche Entsprechung von Kooperation, also „cooperation“ weniger gebräuchlich ist und eher von „alliance“ oder „partnership“ gesprochen wird.2 Deshalb habe ich für diese Arbeit das etwas weiter gefaßte Thema „Partnerschaftsmodelle im IT-Bereich“ statt „Kooperationen im IT-Bereich“ gewählt. Ein weiterer Grund ist die uneinheitliche Verwendung in der Literatur selbst; so schreibt Heck in seinem Buch „Strategische Allianzen“: „Vereinfachend –und teilweise auch in Abweichung von der Literatur- werden in diesem Buch unter dem Begriff Strategische Allianz alle praxisrelevanten Arten subsumiert, also Kooperationen in all ihren Varianten, Joint Venture mit unterschiedlichen Beteiligungen der Partner sowie Mergers und Acquisitions (M&A).“3 Jedoch gibt es zwischen diesen verschiedenen Bezeichnungen erhebliche Unterschiede und um Mißverständnissen vorzubeugen, ist eine konsequente begriffliche Klarheit erforderlich. Im Rahmen dieser Arbeit sollen deshalb die Partnerschaftsbezeichnungen zwischen rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen mit Hilfe von Literaturquellen definiert, Abgrenzungskriterien zu anderen Partnerschaften gefunden und die unterschiedlichen Partnerschaftsbegriffe verbunden werden. Der Fokus dieser Arbeit ist dabei im wesentlichen auf Partnerschaftsmodelle im ITBereich gerichtet. Der Begriff „IT-Bereich“ umfaßt dabei Unternehmen, die Hardware und/oder Softwareprodukte herstellen, sowie die dazugehörigen Dienstleistungen anbieten wie Consulting, Implementierung, Operations Management und Support Services. Fusion, Akquisition und Firmenübernahmen werden in die Betrachtung dieser Arbeit nicht einbezogen, weil die Unternehmen dabei ihre rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit verlieren. [...] ______ 1 vgl. Rössl (1994) S. 1 und Rupprecht-Däullary (1994) S. 5 2 vgl. Rupprecht-Däullary (1994) S. 11 3 vgl. Heck (1999) S. 7