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Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Psychologie - Klinische u. Gesundheitspsychologie, Psychopathologie, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Mitte der 60er Jahre begann sich das "New Age" auszubreiten: Nach dem Vorbild der US-amerikanischen Hippies war nun auch in Deutschland die Rede von "freier Liebe" und berauschenden Drogen. Jugendliche gründeten Gegenbewegungen und stellten sich bewusst gegen das Establishment. Ausdruck der jungen Auflehnung war der demonstrative Konsum von Cannabis. Aus der frühen "Drogenwelle" ist inzwischen längst eine Dauererscheinung…mehr

Produktbeschreibung
Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Psychologie - Klinische u. Gesundheitspsychologie, Psychopathologie, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Mitte der 60er Jahre begann sich das "New Age" auszubreiten: Nach dem Vorbild der US-amerikanischen Hippies war nun auch in Deutschland die Rede von "freier Liebe" und berauschenden Drogen. Jugendliche gründeten Gegenbewegungen und stellten sich bewusst gegen das Establishment. Ausdruck der jungen Auflehnung war der demonstrative Konsum von Cannabis. Aus der frühen "Drogenwelle" ist inzwischen längst eine Dauererscheinung geworden. In der öffentlichen Diskussion um die Legalisierung von Cannabis wird insbesondere die Frage nach dem Gefährdungspotential der Droge für Jugendliche kontrovers diskutiert. In der vorliegenden Seminararbeit untersuche ich, inwiefern der Konsum von Cannabis auf das Leben von Jugendlichen Einfluss nimmt. Hierbei lege ich Schwerpunkte auf langfristig psychische sowie psychosoziale Konsequenzen, da diese für das Leben eines heranwachsenden Jugendlichen besonders nachhaltig sein können. Um meine Recherche zu konkretisieren, beziehe ich mich auf die Definition des Jugendstrafrechts, das Personen im Alter von 14 bis 20 Jahren als jugendlich bzw. heranwachsend definiert. Räumlich sowie zeitlich beschränke ich mich auf Deutschland im Zeitraum von etwa 1997 bis 2018. Unter Cannabiskonsum verstehe ich die strafrechtlich relevante Beschaffung und Zuführung von Cannabis als Rauschmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes und schließe somit die Verwendung des medizinischen Cannabis aus; gleiches gilt für den illegalen Handel mit Cannabis.
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