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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2.0, Georg-August-Universität Göttingen (Institut für Unternehmensführung), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Jahr 2007 ist das ,Jahr der Chancengleichheit für alle'. Mit diesem Konzept will die Europäische Kommission auf die gegenwärtige Situation von Diskriminierung und Ungleichbehandlung in Europa aufmerksam machen. Und dies nicht ohne Grund, denn einigen Statistiken zufolge gehört Diskriminierung am Arbeitsplatz oder bei der Arbeitssuche zum Alltag - auch in Deutschland. Mit Blick auf diese Problematik hat…mehr

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Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2.0, Georg-August-Universität Göttingen (Institut für Unternehmensführung), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Jahr 2007 ist das ,Jahr der Chancengleichheit für alle'. Mit diesem Konzept will die Europäische Kommission auf die gegenwärtige Situation von Diskriminierung und Ungleichbehandlung in Europa aufmerksam machen. Und dies nicht ohne Grund, denn einigen Statistiken zufolge gehört Diskriminierung am Arbeitsplatz oder bei der Arbeitssuche zum Alltag - auch in Deutschland. Mit Blick auf diese Problematik hat es sich die Europäische Gemeinschaft zum Ziel gemacht, Benachteiligungen und Diskriminierung europaweit zu bekämpfen. Zur Erreichung dieses Ziels wurden schon im Jahr 2000 Richtlinien erlassenen, die es von jedem europäischen Land umzusetzen galt. Im Rahmen dieser Vorgaben hat die Bundesrepublik Deutschland am 18. August 2006 ein Antidiskriminierungsgesetz erlassen, welches unter dem Namen ,Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz' (AGG) in Kraft getreten ist. Das AGG vereint zum Teil bestehende Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung mit europarechtlichen Vorgaben und ist erstmalig in einem einheitlichen Gesetzkatalog zu finden. Ziel des AGG ist es, vor allem im Bereich von Beschäftigung und Beruf, jedwede Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Verschiedener Ansichten zufolge hat das Gesetz folgenschwere Auswirkungen auf die Praxis der Unternehmertätigkeit. So müssen sich vor allem die Personalverantwortlichen mit dem neuen Diskriminierungsschutz und seinen Konsequenzen auseinandersetzen. Das AGG wird sich demnach insbesondere auf die Personalprozesse sowohl im vorvertraglichen Bereich, wie Stellenausschreibung und Einstellungsverfahren, als auch auf die Durchführung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auswirken. Welche Auswirkungen das AGG tatsächlich auf die Personalarbeit hat, soll im Rahmen dieser Arbeit herausgearbeitet werden.

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