Inwieweit Tarifverträge am allgemeinen Gleichheitssatz überprüft werden können, ist seit Jahrzehnten umstritten. Dennoch fehlt es auch heute noch an einem nachvollziehbaren Prüfungsschema für Art. 3 Abs. 1 GG. Diese Lücke füllt die Autorin, indem sie problemorientiert ein konkretes Vorgehen für die Gleichheitsprüfung von Tarifnormen entwickelt und dabei die aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung einbezieht. Daneben betrachtet die Arbeit die grundlegende Frage der Grundrechtsbindung der Tarifparteien unter neuen Aspekten und stellt den Einfluss des Europäischen Gerichtshofs heraus.
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