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Die Arbeit widmet sich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Betreibers einer Plattform im Darknet. Ausgehend von der Frage nach der Relevanz der telemedienrechtlichen Verantwortlichkeitsvorschriften fokussieren die Ausführungen schwerpunktmäßig die Strafbarkeit des Betreibens einer gezielt auf die Straftatbegehung der Nutzer ausgerichteten Darknet-Plattform. Die Abhandlung zeigt auf, dass bereits vor Einführung von § 127 StGB n. F. (»Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet«) zum 1. Oktober 2021 eine Bestrafung des Betreibers als Täter beziehungsweise Teilnehmer möglich war.…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit widmet sich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Betreibers einer Plattform im Darknet. Ausgehend von der Frage nach der Relevanz der telemedienrechtlichen Verantwortlichkeitsvorschriften fokussieren die Ausführungen schwerpunktmäßig die Strafbarkeit des Betreibens einer gezielt auf die Straftatbegehung der Nutzer ausgerichteten Darknet-Plattform. Die Abhandlung zeigt auf, dass bereits vor Einführung von § 127 StGB n. F. (»Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet«) zum 1. Oktober 2021 eine Bestrafung des Betreibers als Täter beziehungsweise Teilnehmer möglich war. Nach eingehender Analyse der neuen Strafvorschrift gelangt die Arbeit unter anderem zu dem Ergebnis, dass § 127 StGB n. F. die Strafbarkeit in nicht unbedenklicher Weise vorverlagert. Abschließend wird die Verantwortlichkeit des Betreibers einer legalen Plattform betrachtet, sofern diese im Einzelfall von Nutzern zur Straftatbegehung missbraucht wird.
Autorenporträt
Theresa Bächer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit dem Schwerpunkt Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht. Von 2019 bis 2023 war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Nina Nestler tätig.