Die Arbeit widmet sich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Betreibers einer Plattform im Darknet. Ausgehend von der Frage nach der Relevanz der telemedienrechtlichen Verantwortlichkeitsvorschriften fokussieren die Ausführungen schwerpunktmäßig die Strafbarkeit des Betreibens einer gezielt auf die Straftatbegehung der Nutzer ausgerichteten Darknet-Plattform. Die Abhandlung zeigt auf, dass bereits vor Einführung von § 127 StGB n. F. (»Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet«) zum 1. Oktober 2021 eine Bestrafung des Betreibers als Täter beziehungsweise Teilnehmer möglich war.…mehr
Die Arbeit widmet sich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Betreibers einer Plattform im Darknet. Ausgehend von der Frage nach der Relevanz der telemedienrechtlichen Verantwortlichkeitsvorschriften fokussieren die Ausführungen schwerpunktmäßig die Strafbarkeit des Betreibens einer gezielt auf die Straftatbegehung der Nutzer ausgerichteten Darknet-Plattform. Die Abhandlung zeigt auf, dass bereits vor Einführung von § 127 StGB n. F. (»Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet«) zum 1. Oktober 2021 eine Bestrafung des Betreibers als Täter beziehungsweise Teilnehmer möglich war. Nach eingehender Analyse der neuen Strafvorschrift gelangt die Arbeit unter anderem zu dem Ergebnis, dass § 127 StGB n. F. die Strafbarkeit in nicht unbedenklicher Weise vorverlagert. Abschließend wird die Verantwortlichkeit des Betreibers einer legalen Plattform betrachtet, sofern diese im Einzelfall von Nutzern zur Straftatbegehung missbraucht wird.
Theresa Bächer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth mit dem Schwerpunkt Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht. Von 2019 bis 2023 war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Nina Nestler tätig.
Inhaltsangabe
Einleitung Anlass der Untersuchung - Gang der Untersuchung
Teil 1: Die Strukturen des Darknets Einführung in die Terminologie - Funktionsweise der Tor-Technologie - Klassifizierung verschiedener Plattformen und Verhaltensmuster - Zusammenfassung
Teil 2: Relevanz des Haftungsprivilegs der 7 Abs. 2, 10 TMG Rechtsnatur der 7 bis 10 TMG - Haftungssystem der 7 bis 10 TMG - Dogmatische Einordnung der 7 bis 10 TMG - Das Betreiben einer Darknet-Plattform im Lichte des 10 TMG
Teil 3: Strafbarkeit bei Betreiben einer Plattform mit krimineller Ausrichtung Die Abgrenzung des positiven Tuns vom pflichtwidrigen Unterlassen - Täterschaft im Rahmen extensiv gefasster Tatbestände - Die Mittäterschaft zwischen Betreiber- und Nutzerebene - Die Mittäterschaft innerhalb der Betreiberebene - Das Betreiben einer Darknet-Plattform im Lichte des 26 StGB - Öffentliche Aufforderung zu Straftaten nach 111 Abs. 1 Var. 1 StGB - Die Beihilfestrafbarkeit des Plattformbetreibers - Die Fahrlässigkeitsstrafbarkeit für Folgeschäden - »Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet« gemäß 127 StGB - Ergebnis
Teil 4: Strafbarkeit bei Betreiben einer Plattform mit legaler Ausrichtung Der Vorwurf einer unterlassenen Löschung strafbarer Nutzerinhalte - Täterschaft oder Teilnahme im Unterlassungsbereich - Zur Beschränkung neutralen Verhaltens - Die Suche nach einer Garantenpflicht - Fahrlässigkeitsstrafbarkeit für Folgeschäden - Ergebnis
Einleitung Anlass der Untersuchung - Gang der Untersuchung
Teil 1: Die Strukturen des Darknets Einführung in die Terminologie - Funktionsweise der Tor-Technologie - Klassifizierung verschiedener Plattformen und Verhaltensmuster - Zusammenfassung
Teil 2: Relevanz des Haftungsprivilegs der 7 Abs. 2, 10 TMG Rechtsnatur der 7 bis 10 TMG - Haftungssystem der 7 bis 10 TMG - Dogmatische Einordnung der 7 bis 10 TMG - Das Betreiben einer Darknet-Plattform im Lichte des 10 TMG
Teil 3: Strafbarkeit bei Betreiben einer Plattform mit krimineller Ausrichtung Die Abgrenzung des positiven Tuns vom pflichtwidrigen Unterlassen - Täterschaft im Rahmen extensiv gefasster Tatbestände - Die Mittäterschaft zwischen Betreiber- und Nutzerebene - Die Mittäterschaft innerhalb der Betreiberebene - Das Betreiben einer Darknet-Plattform im Lichte des 26 StGB - Öffentliche Aufforderung zu Straftaten nach 111 Abs. 1 Var. 1 StGB - Die Beihilfestrafbarkeit des Plattformbetreibers - Die Fahrlässigkeitsstrafbarkeit für Folgeschäden - »Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet« gemäß 127 StGB - Ergebnis
Teil 4: Strafbarkeit bei Betreiben einer Plattform mit legaler Ausrichtung Der Vorwurf einer unterlassenen Löschung strafbarer Nutzerinhalte - Täterschaft oder Teilnahme im Unterlassungsbereich - Zur Beschränkung neutralen Verhaltens - Die Suche nach einer Garantenpflicht - Fahrlässigkeitsstrafbarkeit für Folgeschäden - Ergebnis
Schlussbetrachtung
Literatur- und Sachwortverzeichnis
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