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Die Arbeitnehmerüberlassung ist eines der umstrittensten Themen der Arbeitsmarktpolitik und der korrelierenden rechtswissenschaftlichen Debatte. Dies betrifft nicht nur die arbeitsrechtliche Diskursebene. Vielmehr ist die Arbeitnehmerüberlassung in hohem Maße durch Vorgaben des höherrangigen Rechts überformt. Der Autor widmet sich einer tragfähigen Analyse der vielfältigen unions- und verfassungsrechtlichen Determinanten dieses Themenfeldes und untersucht die im Hinblick auf das höherrangige Recht problematischen Regulierungsentscheidungen des AÜG. Die Untersuchung deckt auf, dass sich…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeitnehmerüberlassung ist eines der umstrittensten Themen der Arbeitsmarktpolitik und der korrelierenden rechtswissenschaftlichen Debatte. Dies betrifft nicht nur die arbeitsrechtliche Diskursebene. Vielmehr ist die Arbeitnehmerüberlassung in hohem Maße durch Vorgaben des höherrangigen Rechts überformt. Der Autor widmet sich einer tragfähigen Analyse der vielfältigen unions- und verfassungsrechtlichen Determinanten dieses Themenfeldes und untersucht die im Hinblick auf das höherrangige Recht problematischen Regulierungsentscheidungen des AÜG. Die Untersuchung deckt auf, dass sich insbesondere aus den Vorgaben der Leiharbeitsrichtlinie oder aus der Schutzpflichtenthematik des Grundgesetzes nur wenige Regelungsvorgaben herausarbeiten lassen. Der Autor kommt daher zu dem Ergebnis, dass das Regelungssystem des AÜG im Wesentlichen unions- und verfassungskonform ist. Zugleich verweist die Studie auf bestehende Regelungslücken und mündet in einem Appell an den demokratischen Gesetzgeber.
Autorenporträt
Thies Wahnschaffe studierte Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Nach Ablegung des ersten Staatsexamens im Januar 2019 war er bis Mai 2021 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht bei Herrn Prof. Dr. Hermann Butzer tätig. Dort verfasste er auch seine Dissertation. Von Juli 2021 bis März 2022 war er zudem im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur tätig. Seit September 2022 ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Celle mit Stationen unter anderem bei einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts.