Die Sowjetunion hatte mit der Niederschlagung des ¿Prager Fr¿hlings¿ 1968 gezeigt, dass sie jegliches Streben nach Selbst¿igkeit innerhalb der Warschauer-Pakt-Staaten nicht zulassen w¿rde. Somit musste die deutsche Entspannungspolitik mit dem Osten ihren Anfang in Moskau nehmen. Erst nachdem die Bundesrepublik mit der Sowjetunion den ¿Moskauer Vertrag¿ abgeschlossen hatte, konnte sie mit den anderen Ostblockstaaten Polen und CSSR, sowie mit der DDR ¿Friedensvertr¿¿ aushandeln. Die Frage der Berlin-Regelung im Zusammenhang mit dem Moskauer Vertrag wurde zuerst von deutscher Seite hervorgebracht, dann von sowjetischer Seite aufgenommen. Die deutsche Seite war an einer Verbesserung des Zugangs nach West-Berlin interessiert, aber auch die Besuchsm¿glichkeiten der West-Berliner in die DDR sollten verbessert werden. Wichtig war auch die Frage nach dem Status Berlins. Dabei ging es u.a. um die Einbeziehung West-Berlins in das Rechts- und Wirtschaftssystem der Bundesrepublik. Bei diesem Junktim zeigte sich besonders, wie sehr die deutsche Ostpolitik von den Gro¿¿ten abh¿ig war. Hier kam der Entspannungswille der beiden Machtbl¿cke auf den Pr¿fstand.