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Die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 % und die Schaffung einer annähernd belastungsneutralen Besteuerung für Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen begrüßen die Autoren. Jedoch fällt die von ihnen durchgeführte Analyse der Gegenfinanzierungsmaßnahmen weit weniger positiv aus.
So stellt die als Alternative zur bisherigen Gesellschafter-Fremdfinanzierung vorgesehene Zinsschranke eine klare Verschärfung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar. Neben den bisher erfassten Zinsen aus "schädlichen" Gesellschafter-Fremdfinanzierungen droht künftig auch Zinsen aus normalen
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Produktbeschreibung
Die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 % und die Schaffung einer annähernd belastungsneutralen Besteuerung für Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen begrüßen die Autoren. Jedoch fällt die von ihnen durchgeführte Analyse der Gegenfinanzierungsmaßnahmen weit weniger positiv aus.

So stellt die als Alternative zur bisherigen Gesellschafter-Fremdfinanzierung vorgesehene Zinsschranke eine klare Verschärfung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar. Neben den bisher erfassten Zinsen aus "schädlichen" Gesellschafter-Fremdfinanzierungen droht künftig auch Zinsen aus normalen Bankdarlehen das steuerliche Abzugsverbot.

Die Neuregelung zur Verlustnutzung bei Beteiligungserwerb, die die bisherige Bestimmung zum Mantelkauf ablöst, geht weit über die Verhinderung missbräuchlicher Übertragungen von Verlustgesellschaften zum Zwecke der steuerlichen Verlustnutzung hinaus und trifft gerade Unternehmen in schwieriger Lage und Start-up-Unternehmen. Hier sind erfreulicherweise erste Nachbesserungen in einem Gesetzesentwurf zur Modernisierung der
Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen vorgesehen.

Statt einer geplanten Abschaffung der Gewerbesteuer gewinnt diese durch die Unternehmensteuerreform wieder zusätzlich an Bedeutung. Sie ist nicht mehr von der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage abzugsfähig. Zudem erhöhen neben der Hinzurechnung von Zinsen auch Zinsanteile aus Mieten, Pachten und Lizenzen die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage. Sie stellt jetzt eine zweite vollwertige Ertragsteuer dar, die auf Grund ihrer kommunalen Struktur bei der Steuerplanung komplex zu handhaben und wegen ihrer Substanzelemente tendenziell investitionswidrig ist.

Folglich sind anlageintensive Branchen von der vollständigen Streichung der degressiven Abschreibungen ab dem 1.1.2008 betroffen.

Die Autoren, die zu den Top-Beratern bei Ernst & Young zählen, stellen die zahlreichen Neuregelungen der Unternehmensteuerreform 2008 im Detail dar, analysieren die neuen Bestimmungen und zeigen für die betroffenen Unternehmen Handlungsbedarf auf. Abgerundet wird das Buch durch ihre Erläuterungen zur geplanten Erbschaftsteuerreform, zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, zum REIT-Gesetz, zum Jahressteuergesetz 2008 sowie zum bereits oben erwähnten Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen.
Autorenporträt
Martina Ortmann-Babel, Steuerberaterin, leitet als Partner das National Office Tax der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart. Tätigkeitsschwerpunkte: Analyse von Steuerrechtsänderungen, z.B. auf Grund neuer Gesetzgebungsverfahren, und deren Auswirkungen auf steuerorientierte Entscheidungen.