Die Erweiterung des strafrechtlichen Sanktionensystems hat Konjunktur. Damit ist ein zentrales Problem der Rechtspolitik angesprochen, mit dem man sich auch in den nächsten Jahren wird befassen müssen. Bevor der Gesetzgeber über neue strafrechtliche Sanktionen befindet, sollte eine Inventur des vorhandenen Arsenals vorgenommen werden, und zwar nicht nur des strafrechtlichen. Damit wird der Blick auch auf seit langem etablierte private Sanktionen wie die Fangprämie beim Ladendiebstahl gelenkt. In dieser Untersuchung werden die Facetten der Genese der Fangprämie aufgefächert. Insbesondere wird das betroffene Grenzgebiet zwischen Straf- und Zivilrecht kartographiert. Dabei bildet die kriminalpolitische Würdigung der Fangprämie für das Forschungsinteresse des Autors und den daran orientierten intradisziplinären Gang der Untersuchung den dezisiven Bezugspunkt.