Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 (gut), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Marktbeherrschung ist einer der zentralen Begriffe des (europäischen) Kartellrechts. Er ist Ausgangspunkt kartellrechtlicher Missbrauchsaufsicht und Zusammenschlusskontrolle, dessen Subsumtion in einem dynamischen Wirtschaftsprozess stattfindet und der interdisziplinären Synthese aus wirtschaftswissenschaftlichen Lösungsmodellen und juristischer Normierung verpflichtet ist. Marktbeherrschung kann nur einzelfallbezogen auf der Grundlage einer richtigen Marktabgrenzung erfolgen und auf einer Gesamtbetrachtung aus einer Vielzahl von Indikatoren und Faktoren allgemeiner und spezifischer Art interpretiert werden. In den letzten Jahren hielt ein neuer Begriff in die kartellrechtliche Diskussion und Anwendung Einzug und stand auch auf dem 13. St. Galler Internationalen Kartellrechtsforum im Mittelpunkt: der „more economic approach“. Zentraler Aspekt ist die Ökonomisierung zur besseren Erfassung von Wettbewerbsprozessen und des Gefahrenpotentials von fehlgehenden Aktionsparametern; damit einhergehend entsteht ein Spannungsfeld zwischen formaljuristischer Einordnung und ökonomischer Einzelfallanalyse. Die vorliegende Arbeit beschreibt und beurteilt vor diesem Hintergrund die entwickelten Rechtsgrundsätze, die möglichen ökonomischen Ansatzpunkte eines „more economic approach“ und dessen systematische Grenzen und deren Umsetzungsprobleme. Die Arbeit konzentriert sich hierbei auf den Begriff der marktbeherrschenden Stellung und vermeidet die Überdehnung der Arbeit durch eine Untersuchung vor- und nachgelagerter Prüfungsstufen. Beginnend mit der Missbrauchsaufsicht aus Art. 82 EG kommt es zu einer Einordnung des Begriffs der Marktbeherrschung und einer Problematisierung oligopolistischer Marktsituationen und Reaktionsinterdependenzen, die insb. unter dem Einfluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Berichts und dem Kommissions-Diskussionspapier zu Art. 82 EG im Kontext der „more economic approach“-Diskussion zu subsumieren ist. Daran schließt sich im zweiten Teil die Einordnung des Begriffs der marktbeherrschenden Stellung in den Kontext der Zusammenschlusskontrolle, bei der der neue Ansatz besonders ins Gewicht fällt und die Neuerung durch den SIEC-Test zur Feststellung von Marktbeherrschung abwägt.