Zur Bekämpfung internationaler Korruption wird zunehmend ein globaler Ansatz verfolgt. Diese Entwicklung wird durch die Vielzahl der zur Korruptionsbekämpfung abgeschlossenen Übereinkommen deutlich. Bei der Umsetzung dieser vorrangig auf Kriminalisierung abzielenden Übereinkommen treten die BRD, die USA und das UK als besonders eifrige Akteure auf. Gleichzeitig besteht für das verfolgte Individuum kein Schutz vor Mehrfachverfolgung und -bestrafung, da ein umfassend geltendes transnationales ne bis in idem gegenwärtig nicht existiert. Diese Rechtslage entspricht nicht der auf transnationaler Ebene bestehenden Interessenlage. Bereits vorhandene Lösungsvorschläge können diesen Interessenkonflikt im Bereich des internationalen Korruptionsstrafrechts nicht zufriedenstellend auflösen. In dieser Arbeit wird daher ein eigenes Lösungsmodell entwickelt, welches insbesondere an Anforderungen gemessen wird, die im Rahmen der Diskussion bereits vorhandener Lösungsmöglichkeiten aufgestelltwerden.