Durch die Brüsseler Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist die Vorschrift zum Gerichtsstand am Erfüllungsort gegenüber der Vorgängervorschrift im EuGVÜ neu gefasst worden. Die Arbeit analysiert diese neue Vorschrift und nimmt gleichzeitig eine rechtspolitische Bewertung vor.
Durch die Brüsseler Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist die Vorschrift zum Gerichtsstand am Erfüllungsort gegenüber der Vorgängervorschrift im EuGVÜ neu gefasst worden. Die Arbeit analysiert diese neue Vorschrift und nimmt gleichzeitig eine rechtspolitische Bewertung vor.
Aus dem Inhalt: Die internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO-Grundlagen - Internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 1 EuGVVO-Bestimmung des Gerichtsstands und Besonderheit der Vorschrift - Rechtspolitische Angreifbarkeit der Regelung des Art. 5 Nr. 1 EuGVVO.
Aus dem Inhalt: Die internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO-Grundlagen - Internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 1 EuGVVO-Bestimmung des Gerichtsstands und Besonderheit der Vorschrift - Rechtspolitische Angreifbarkeit der Regelung des Art. 5 Nr. 1 EuGVVO.
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