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Umweltwirksamkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Paragraph 8 Bundesnaturschutzgesetz

Umweltwirksamkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Paragraph 8 Bundesnaturschutzgesetz

Defizite und ergänzender Regelungsbedarf anhand exemplarischer Nachuntersuchungen

Mitwirkender: Stern, Stefan
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Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft sind nach Par. 8 Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungenin Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Zur Verbesserung der Effektivität dieses Instrumentes hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen die Einführung einer Erfolgskontrolle empfohlen. Dies setzt zunächst eine umsetzungsorientierte, systematische Evaluierung der Eingriffsregelung voraus. Anhand von Fallstudien werden Anwendungsweise und E...