Datenschutz gegen Verbrechensbekämpfung
Thomas Rauchwerger
Broschiertes Buch

Datenschutz gegen Verbrechensbekämpfung

Am Beispiel der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz

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Am 6. Dezember 2007 wurde im Nationalrat die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beschlossen. Durch diese Novelle sind die Sicherheitsbehörden berechtigt, von Providern von öffentlichen Telekommunikationsdiensten Auskunft über IP-Adressen zu einer bestimmten Nachricht und den genauen Zeitpunkt der Übermittlung zu verlangen. Durch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes ist die Kontrolle durch die Instanz der Justiz aufgehoben worden. Ohne richterlichen Befehl können Standortabfragen des Handy-Benutzers durchgeführt werden. Die einzige Kontrollinstanz ist seit dieser Novelle nur mehr ...