Examensarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Didaktik - Theologie, Religionspädagogik, Note: 1,7, Universität Duisburg-Essen (Fachbereich 1: Philosophie, Geschichte, Religions- und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Angesichts dieser Brennpunkte befinden sich an der Gesellschaft partizipierende Menschen in einem Spannungsverhältnis von Positionalität und Vielfalt, in der sie ihre Identität entfalten. Der Religionsunterricht steht als Teil der Bildungsinstitution in der Pflicht, sie dabei auf möglichst effektive Weise zu begleiten, doch er findet sich zwischen den selben Polen wieder und muss eine Bildung herbeiführen, die beide Momente im Sinne einer pluralitätsfähigen Ausbildung miteinander vereint. Die Kardinalsfrage lautet, wie beide zueinander gewichtet werden müssen. Dabei spielen sowohl die Kirchen als auch der Staat mit seinen Ansprüchen eine tragende Rolle. Im "Braunschweiger Ratschlag"1, einem der frühesten und damit grundlegendsten Dokumente im Hinblick auf die aktuelle Diskussion, wird eine verfassungsrechtliche Anpassung des Religionsunterrichts an die gesellschaftliche Situation gefordert. Demnach sollte den Autoren zufolge der Religionsunterricht entweder durch eine Veränderung des Art. 7,3GG ein "Allgemeiner Religionsunterricht", durch eine Neuinterpretation in einen Lernbereich "Religion, Ethik, Philosophie" integriert, zumindest aber interkonfessionell, interreligiös und damit auch lebensweltlich geöffnet werden. Stellvertretend für alle in der Arbeit dargestellten Positionen verdeutlicht dieser Beitrag, dass Religionsunterricht in der Bringschuld steht, sich der Aufgabe interreligiösen Lernens zu stellen. Auf dieser Problematik und Herauforderung basierend, verfolgt die vorliegende Arbeit den Anspruch, die Anlässe für die Diskussion um ein interreligiöses Lernen im Unterricht detailliert darzustellen. Aus ihnen resultierend, soll anschließend untersucht werden, welche markanten Positionen der Diskussion ihre offensichtliche Schärfe verleihen. Dies beinhaltet die Untersuchung der Argumentationen und die daraus resultierenden Vorstellungen von einem Religionsunterricht, der interreligiöses Lernen konzeptionell einschließt. Aus den Ergebnissen soll gefolgert werden, ob und inwiefern sich den vorgebrachten Argumentationslinien und Positionen eine Perspektive zuordnen lässt. Aus dieser Wertung soll abschließend ein Fazit hinsichtlich der Thematik im Religionsunterricht der Zukunft gezogen werden. 1 Hahn/Linke/Noormann: Welchen Religionsunterricht braucht die öffentliche Schule? In: Ru 3/1991, S. 114ff.
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